Die Casacura Pflegedienst AG ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Essen hat am 13. August 2026 um 19:39 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 164 IN 123/26 geführt.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter HRB 15329 im Handelsregister eingetragen. Vorstand ist Thomas Adamzik. In dem Insolvenzeröffnungsverfahren wird die Gesellschaft zudem durch den Verfahrenspfleger Lars Freyberg gesetzlich vertreten.
Die Casacura Pflegedienst AG ist schwerpunktmäßig im Bereich der ambulanten Pflege und Betreuung tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehören Pflege- und Betreuungsdienstleistungen nach SGB V, SGB XI und SGB XII. Dazu zählen außerdem hauswirtschaftliche Leistungen und weitere Unterstützungsangebote im Zusammenhang mit der Pflege.
Das Geschäftsmodell erstreckt sich darüber hinaus auf den Bereich des betreuten Wohnens. Die Gesellschaft kann Wohnraum für ambulant betreute Wohngemeinschaften beschaffen, anmieten und vermieten. Ausdrücklich genannt werden dabei insbesondere Senioren-Wohngemeinschaften und Demenz-WGs. Ergänzend gehören bestimmte immobilienbezogene Dienstleistungen zum Unternehmensgegenstand, soweit hierfür keine besondere gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
Das Amtsgericht Essen bestellte Rechtsanwältin Tanja Kreimer aus Marl zur vorläufigen Insolvenzverwalterin. Die Gesellschaft darf seit der gerichtlichen Anordnung nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Vermögensverfügungen sind grundsätzlich nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zudem dürfen Schuldner der Casacura Pflegedienst AG nicht mehr unmittelbar an das Unternehmen zahlen. Tanja Kreimer wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Gleichzeitig hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt und bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.
Für Patienten, Pflegebedürftige und Angehörige bedeutet die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nicht automatisch, dass der Pflegedienst seinen Betrieb einstellen muss. Aus dem veröffentlichten Gerichtsbeschluss geht insbesondere keine Einstellung der Pflege- oder Betreuungsleistungen hervor. Ebenso enthält die Bekanntmachung keine Angaben dazu, wie viele Pflegebedürftige, Beschäftigte oder betreute Wohngemeinschaften von dem Verfahren betroffen sind.
Mit dem Beschluss ist das Insolvenzverfahren auch noch nicht endgültig eröffnet. Die Casacura Pflegedienst AG befindet sich zunächst im Insolvenzeröffnungsverfahren. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient insbesondere dazu, das vorhandene Vermögen zu sichern, während die Voraussetzungen für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens geprüft werden.