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Photovoltaik- und Energieunternehmen GrünWatt GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die im Bereich erneuerbare Energien und Photovoltaik tätige GrünWatt GmbH ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Itzehoe hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 28 IN 63/26 geführt.

Die GrünWatt GmbH hat ihren angegebenen Sitz in der Deisterstraße 15, 31785 Hameln und ist beim Amtsgericht Hannover unter HRB 229404 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführerin ist Susanne Stroot.

Das Unternehmen ist umfassend im Energiesektor tätig. Gegenstand der Gesellschaft sind die Erzeugung, der Einkauf und der Vertrieb von Energie sowie der Handel und die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus umfasst das Geschäftsfeld Wärmepumpen, Anlagen zur Warmwassererzeugung und Windenergieanlagen.

Zum Angebot gehören außerdem die mit diesen Energiesystemen verbundenen Komponenten, darunter Speichermedien, Generatoren und Blockheizkraftwerke. Die Inbetriebnahme entsprechender Anlagen sollte nach dem Unternehmensgegenstand durch beauftragte Fachfirmen oder entsprechend qualifiziertes Fachpersonal erfolgen.

Der Insolvenzantrag wurde in diesem Fall nicht von der GrünWatt GmbH selbst, sondern von einer Gläubigerin gestellt. Das Amtsgericht Itzehoe entschied am 23. Juli 2026, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen.

Eine solche Entscheidung nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nach Einschätzung des Gerichts voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, und auch kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wurde. Deshalb kommt es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.

Für Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse besonders bedeutsam: Es findet keine reguläre gemeinschaftliche Verwertung und Verteilung des Unternehmensvermögens durch einen Insolvenzverwalter statt. Die Abweisung sagt allerdings für sich genommen noch nichts darüber aus, wie hoch die Verbindlichkeiten der GrünWatt GmbH sind oder welche konkreten wirtschaftlichen Ursachen zu der finanziellen Situation geführt haben. Dazu enthält die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben.

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