Mit einer besonders perfiden Betrugsmasche versuchen Kriminelle derzeit, Verbraucher um ihr Geld zu bringen. Sie verschicken angebliche „Gerichtsbeschlüsse“ oder „Zahlungsbefehle“, die den Eindruck erwecken, vom Amtsgericht Frankfurt am Main zu stammen. Als Absender wird dabei die „WELT INKASSO AG“ genannt – nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich jedoch um betrügerische Schreiben, die keinerlei rechtliche Grundlage besitzen.
Ziel der Täter ist es, die Empfänger durch den offiziellen Anschein und den Verweis auf angebliche Gerichtsverfahren unter Druck zu setzen. Wer den Forderungen glaubt, soll den geforderten Betrag auf ausländische Bankkonten überweisen.
Auslandskonten statt deutscher Behörden
Auffällig ist, dass die angeblichen Zahlungen nicht an ein deutsches Gericht oder ein bekanntes Inkassounternehmen gehen sollen, sondern auf Konten im Ausland.
Nach den vorliegenden Informationen werden unter anderem folgende Zahlungsempfänger genannt:
- ROYFOODS LT
- AL. Untericht
- Amt. Mantazi
Als Zielkonten werden unter anderem folgende IBAN angegeben:
- GB17 TSBS 7715 0300 0549 57 (Großbritannien)
- CH96 0021 3213 2163 3040N (Schweiz)
- CH84 0849 0921 0647 5535 5 (Schweiz)
Allein die Aufforderung, angebliche Gerichtsforderungen auf private oder ausländische Konten zu überweisen, sollte Verbraucher äußerst misstrauisch machen.
Täter setzen auf Angst vor Gerichtsverfahren
Die Schreiben sind häufig professionell gestaltet und enthalten juristische Formulierungen, Aktenzeichen oder vermeintliche Gerichtsstempel. Damit wollen die Betrüger den Eindruck erwecken, es handle sich um eine rechtskräftige Zahlungsaufforderung.
Zusätzlich wird oftmals mit Vollstreckungsmaßnahmen, Kontopfändungen oder Gerichtsvollziehern gedroht, falls die Zahlung nicht innerhalb weniger Tage erfolgt. Genau dieser Zeitdruck soll verhindern, dass Betroffene die Forderung überprüfen.
So sollten Betroffene reagieren
Wer ein solches Schreiben erhält, sollte keinesfalls vorschnell überweisen. Ein echtes deutsches Gericht fordert Zahlungen nicht über fragwürdige Inkassounternehmen auf ausländische Privatkonten an.
Empfehlenswert ist es, das Schreiben sorgfältig zu prüfen und sich im Zweifel direkt beim genannten Gericht oder bei einer Verbraucherzentrale zu erkundigen. Besteht der Verdacht auf Betrug, sollte außerdem Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.
Vorsicht vor immer neuen Varianten
Verbraucherschützer beobachten seit Jahren, dass Betrüger ihre Schreiben ständig verändern. Firmennamen, angebliche Behörden, Aktenzeichen und Bankverbindungen werden regelmäßig ausgetauscht, während die eigentliche Masche gleich bleibt: Mit Angst und einem offiziellen Erscheinungsbild sollen Verbraucher zu schnellen Überweisungen bewegt werden.
Deshalb gilt grundsätzlich: Kein Gericht fordert Zahlungen auf unbekannte Auslandskonten, ohne dass ein nachvollziehbares gerichtliches Verfahren stattgefunden hat. Wer Zweifel an der Echtheit eines Schreibens hat, sollte niemals unter Zeitdruck handeln, sondern die Forderung zunächst unabhängig überprüfen lassen.