Verbraucherschützer warnen vor einer weiteren Betrugsmasche mit gefälschten Inkassoschreiben. Die Täter treten unter dem Namen der angeblichen „Consortium Inkasso AG“ auf und fordern Empfänger auf, vermeintlich offene Forderungen auf griechische Bankkonten zu überweisen. Betroffene sollten die Schreiben kritisch prüfen und keinesfalls vorschnell Zahlungen leisten.
Derzeit kursieren Inkassoschreiben, die angeblich von der Consortium Inkasso AG mit der Anschrift Richard-Wagner-Straße 4, 08645 Bad Elster stammen. Darin werden Verbraucher aufgefordert, angeblich offene Forderungen innerhalb kurzer Fristen zu begleichen. Gleichzeitig drohen die Verfasser mit zusätzlichen Mahngebühren, Inkassokosten oder gerichtlichen Maßnahmen, um den Zahlungsdruck zu erhöhen.
Nach den vorliegenden Informationen handelt es sich um einen Betrugsversuch.
Diese Kontoverbindungen werden verwendet
In den Schreiben werden unter anderem folgende Bankverbindungen genannt:
Empfänger: PLUS EXPERT AG
- IBAN: GR17 0160 5680 0000 0008 5218 301
- IBAN: GR46 0140 9100 9100 0200 2018 467
Verbraucher sollten keine Überweisungen auf diese Konten vornehmen, solange die Forderung nicht eindeutig geprüft und berechtigt ist.
Typische Vorgehensweise der Betrüger
Die Täter versenden professionell gestaltete Schreiben, die auf den ersten Blick wie echte Inkassoforderungen wirken. Häufig beziehen sie sich auf angeblich offene Rechnungen, Verträge oder Dienstleistungen, an die sich die Betroffenen meist nicht erinnern können.
Um möglichst schnell an Geld zu gelangen, setzen die Betrüger auf:
- kurze Zahlungsfristen,
- Androhung weiterer Kosten,
- Hinweise auf gerichtliche Schritte oder Vollstreckungsmaßnahmen,
- offiziell wirkende Briefe mit vermeintlichen Aktenzeichen.
Besonders auffällig ist, dass die Zahlungen auf ausländische Bankkonten erfolgen sollen, obwohl der angebliche Inkassodienst seinen Sitz in Deutschland haben soll.
So sollten Betroffene reagieren
Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und die Forderung sorgfältig überprüfen. Dabei sollte insbesondere geklärt werden,
- ob überhaupt ein Vertragsverhältnis besteht,
- ob die Forderung nachvollziehbar ist,
- ob das Inkassounternehmen tatsächlich existiert und
- ob die angegebenen Kontoverbindungen plausibel erscheinen.
Bestehen Zweifel, sollte keine Zahlung erfolgen.
Bereits überwiesen? Schnell handeln
Wurde bereits Geld auf eines der genannten Konten überwiesen, sollten Betroffene umgehend ihre Bank kontaktieren. In Einzelfällen kann eine Überweisung noch gestoppt oder zurückgerufen werden. Zusätzlich empfiehlt es sich, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und den Vorfall der Verbraucherzentrale zu melden.
Vorsicht schützt vor finanziellem Schaden
Die aktuelle Betrugsmasche zeigt erneut, wie professionell Kriminelle inzwischen vorgehen. Mit seriös wirkenden Firmennamen, offiziell gestalteten Schreiben und internationalen Kontoverbindungen versuchen sie, Verbraucher zur Zahlung nicht bestehender Forderungen zu bewegen.
Grundsätzlich gilt: Inkassoforderungen niemals ungeprüft bezahlen. Wer Zweifel an der Echtheit eines Schreibens hat, sollte sich an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden und keine Überweisung unter Zeitdruck vornehmen.