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Abzocke mit angeblicher Menstruations-App: Verbraucherzentrale warnt vor erfundenen Rechnungen aus China

paulracko (CC0), Pixabay

Eine neue Betrugsmasche sorgt derzeit für Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Unter dem Namen „NovaMenstruhilfe“ werden Rechnungen über mehrere hundert Euro für ein angebliches Jahresabonnement einer Menstruations-App verschickt – selbst an Personen, die die App nach eigenen Angaben niemals genutzt oder installiert haben. Die Arbeiterkammer Vorarlberg warnt eindringlich davor, die Forderungen zu begleichen, und sieht Parallelen zu bereits bekannten Online-Betrugsfällen.

Immer häufiger erhalten Verbraucher unerwartete Zahlungsaufforderungen für Dienstleistungen, die sie nach eigenen Angaben nie in Anspruch genommen haben. Aktuell betrifft dies die angebliche Menstruations-App „NovaMenstruhilfe“, für deren Nutzung plötzlich hohe Jahresgebühren verlangt werden.

Nach Angaben der Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) melden sich inzwischen nahezu täglich Betroffene, die Rechnungen über mehrere hundert Euro erhalten. Gefordert werden unter anderem 239 Euro für ein angebliches Jahresabonnement – obwohl viele Empfänger versichern, weder die Internetseite besucht noch die App jemals installiert zu haben.

Rechnungen ohne Vertragsabschluss

Ein besonders auffälliger Fall betrifft eine Frau aus Vorarlberg, die eine Zahlungsaufforderung über 239 Euro erhielt. Nach Angaben der Arbeiterkammer hatte sie keinerlei Kontakt mit der App oder dem dazugehörigen Internetangebot.

Dennoch wurde ihr ein kostenpflichtiges Jahresabo in Rechnung gestellt. Nach Einschätzung der Konsumentenschützer handelt es sich dabei nicht um einen Einzelfall.

Bekanntes Muster der Online-Abzocke

Für Verbraucherschützer erinnert die Vorgehensweise stark an frühere Betrugsfälle rund um die Internetangebote „Bongochat“ und „Novaitalia“. Auch dort wurden wahllos Rechnungen an Menschen verschickt, ohne dass diese bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hatten.

Nach Angaben der Arbeiterkammer weisen alle drei Angebote eine bemerkenswerte Gemeinsamkeit auf: Laut Impressum haben die Betreiber ihren Sitz in China.

Dies erschwert für viele Betroffene die rechtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche zusätzlich.

Deutsche Internetadresse vermittelt falsche Sicherheit

Besonders perfide ist nach Einschätzung der Konsumentenschützer die Gestaltung der Internetseite. Die Adresse endet auf „.de“ und vermittelt dadurch den Eindruck eines seriösen deutschen Unternehmens.

Tatsächlich sagt eine deutsche Domain jedoch nichts über den tatsächlichen Unternehmenssitz aus. Internetadressen mit der Endung „.de“ können weltweit registriert und genutzt werden.

Gerade Betrüger setzen zunehmend auf professionell gestaltete Webseiten mit vertraut wirkenden Internetadressen, um Vertrauen zu schaffen.

Mahnungen sollen Druck erzeugen

Wie bei vielen vergleichbaren Betrugsmodellen folgen auf die erste Rechnung häufig Mahnungen oder Inkassoschreiben. Ziel ist es, den psychologischen Druck auf die Empfänger zu erhöhen und sie aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen zur Zahlung zu bewegen.

Verbraucherschützer weisen jedoch darauf hin, dass eine Rechnung allein noch keine wirksame Zahlungsverpflichtung begründet. Voraussetzung wäre ein tatsächlich abgeschlossener Vertrag.

Arbeiterkammer rät: Nicht zahlen

Die Arbeiterkammer Vorarlberg empfiehlt Betroffenen ausdrücklich, die Rechnungen nicht zu begleichen.

Stattdessen sollten Verbraucher der Forderung schriftlich widersprechen und klarstellen, dass sie weder einen Vertrag abgeschlossen noch die angebotene Dienstleistung genutzt haben.

Auch bei Mahnungen oder Inkassodrohungen sollten Betroffene Ruhe bewahren und sich gegebenenfalls an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.

Vorsicht bei unerwarteten Zahlungsaufforderungen

Der aktuelle Fall zeigt erneut, wie professionell Online-Betrüger inzwischen auftreten. Seriös gestaltete Internetseiten, offiziell wirkende Rechnungen und bekannte Domain-Endungen sollen den Eindruck eines rechtmäßigen Geschäfts vermitteln.

Verbraucher sollten deshalb bei unerwarteten Zahlungsaufforderungen grundsätzlich misstrauisch sein. Vor einer Überweisung empfiehlt es sich immer zu prüfen, ob tatsächlich ein Vertrag geschlossen wurde und ob die Forderung nachvollziehbar ist.

Wachsamkeit bleibt der beste Schutz

Die Betrugsmasche rund um „NovaMenstruhilfe“ verdeutlicht einmal mehr, dass Kriminelle ihre Methoden ständig weiterentwickeln und immer neue Themen aufgreifen, um Verbraucher zu täuschen. Wer eine Rechnung für eine unbekannte App oder einen nie genutzten Onlinedienst erhält, sollte sich nicht unter Druck setzen lassen.

Die wichtigste Regel lautet daher: Unbekannte Forderungen niemals ungeprüft bezahlen, sondern zunächst deren Berechtigung sorgfältig überprüfen und im Zweifel fachkundigen Rat einholen.

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