Verbraucherschützer warnen vor einer weiteren Welle betrügerischer Inkassoschreiben. Aktuell werden Schreiben unter dem Namen „MOB Inkasso AG“ verschickt, wobei als Unternehmenssitz München angegeben wird. Die Empfänger werden aufgefordert, angeblich offene Forderungen innerhalb kurzer Fristen zu begleichen und Geld auf ausländische Konten zu überweisen.
Nach den vorliegenden Informationen nutzen die Täter unter anderem folgende Bankverbindungen:
Empfänger: TCN Collect / MOB AG
- IBAN: GR89 0140 7150 7150 0200 2010 239
- IBAN: GR79 0260 2820 0001 0020 1420 200
- IBAN: GR61 0110 2400 0000 2400 1018 696
- IBAN: GR13 0870 0650 0003 0000 3522 346
Verbraucher sollten auf diese Konten unter keinen Umständen Geld überweisen. Die Schreiben stehen im Verdacht, Teil einer betrügerischen Masche zu sein, mit der Kriminelle unter dem Deckmantel eines Inkassounternehmens nicht bestehende Forderungen eintreiben wollen.
Charakteristisch für diese Schreiben sind unklare oder nicht nachvollziehbare Forderungen, hoher Zeitdruck durch kurze Zahlungsfristen sowie die Androhung weiterer Kosten oder gerichtlicher Maßnahmen. Auffällig ist zudem die Verwendung griechischer IBANs, obwohl als Unternehmenssitz eine deutsche Stadt angegeben wird – ein typisches Warnsignal bei aktuellen Inkassobetrugsfällen.
Wer ein solches Schreiben erhält, sollte die Forderung keinesfalls ungeprüft begleichen. Empfehlenswert ist es, den Sachverhalt über offizielle Stellen prüfen zu lassen und sich bei Unsicherheiten an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt zu wenden. Wurde bereits eine Zahlung geleistet, sollte unverzüglich die eigene Bank informiert werden, um gegebenenfalls einen Zahlungsrückruf zu veranlassen. Zudem empfiehlt sich die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei.
Der Fall zeigt erneut, dass Betrüger immer professioneller auftreten und den Namen vermeintlicher Inkassounternehmen nutzen, um Verbraucher zur Zahlung fingierter Forderungen zu bewegen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Zahlungen auf ausländische Konten verlangt werden oder die angebliche Forderung nicht eindeutig nachvollziehbar ist.