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Gericht stärkt Urheberrechte: Gema setzt sich gegen KI-Musikplattform Suno durch

RegioTV (CC0), Pixabay

Das Landgericht München hat die Rechte von Musikschaffenden im Umgang mit Künstlicher Intelligenz deutlich gestärkt. Im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der US-amerikanischen KI-Musikplattform Suno entschied das Gericht, dass urheberrechtlich geschützte Musikwerke weder zum Training einer KI noch zur Erzeugung ähnlicher Musikstücke ohne entsprechende Lizenz genutzt werden dürfen.

Nach dem Urteil muss Suno die unlizenzierte Nutzung der betroffenen Werke unterlassen. Zudem wurde das Unternehmen zur Leistung von Schadensersatz verurteilt. Um die Höhe der Forderung zu ermitteln, muss Suno der Gema Auskunft über die mit der unberechtigten Nutzung erzielten Erlöse erteilen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sechs bekannte Songs im Mittelpunkt

Ausgangspunkt des Verfahrens waren sechs bekannte Musiktitel, darunter „Atemlos“, „Daddy Cool“, „Mambo No. 5“, „Big in Japan“, „Forever Young“ und „Rasputin“. Nach Auffassung der Gema erzeugte die von Suno entwickelte KI Musikstücke, die den Originalen in wesentlichen Teilen so stark ähnelten, dass dies auf die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke beim Training des Systems schließen lasse.

Suno hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, die Trainingsdaten würden nicht dauerhaft im KI-Modell gespeichert. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellte klar, dass auch die Nutzung geschützter Werke zum Training einer KI ohne Zustimmung der Rechteinhaber gegen das Urheberrecht verstoßen kann.

Wegweisendes Urteil für die KI-Branche

Die Entscheidung dürfte weit über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung haben. Erstmals wird in Deutschland deutlich herausgestellt, dass Entwickler generativer KI beim Training ihrer Systeme die Rechte von Urhebern beachten müssen. Für Anbieter von KI-Musikdiensten könnte dies künftig Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern erforderlich machen.

Die Gema begrüßte das Urteil als wichtigen Erfolg für Komponisten, Textdichter und Musikverlage. Das Urteil schaffe mehr Rechtssicherheit und stärke den Schutz kreativer Leistungen im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz.

Suno prüft Berufung

Das US-Unternehmen kündigte an, die Entscheidung nicht akzeptieren zu wollen und prüft derzeit eine Berufung. Nach Unternehmensangaben beruhe das Urteil auf einer falschen Einschätzung der Funktionsweise der eigenen KI-Technologie.

Der Rechtsstreit erinnert an ein weiteres Verfahren der Gema gegen OpenAI. Auch dort geht es um die Frage, ob KI-Systeme urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Zustimmung der Rechteinhaber für das Training oder bei der Ausgabe verwenden dürfen. Eine endgültige höchstrichterliche Klärung dieser Grundsatzfragen steht bislang noch aus.

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