Das Amtsgericht Duisburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der All in One Solar GmbH umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Der Beschluss wurde am 10. Juli 2026 um 12:56 Uhr unter dem Aktenzeichen 620 IN 1135/26 erlassen. Ziel der Maßnahmen ist es, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Alleestraße 4 in 46049 Oberhausen und ist beim Amtsgericht Duisburg unter der Handelsregisternummer HRB 3848 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Dennis Leischen.
Nach dem Unternehmensgegenstand ist die All in One Solar GmbH im Bereich Photovoltaik- und Solartechnik tätig. Das Unternehmen bietet insbesondere die Planung, den Vertrieb, die Installation und den Service von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern sowie weiterer Lösungen zur Nutzung erneuerbarer Energien an. Die Solarbranche verzeichnet zwar weiterhin eine hohe Nachfrage nach nachhaltigen Energielösungen, gleichzeitig belasten jedoch steigende Finanzierungskosten, Preisdruck, schwankende Modulpreise sowie der intensive Wettbewerb zahlreiche Unternehmen der Branche.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Insolvenzgericht Rechtsanwältin Tanja Bückmann aus Oberhausen. Sie übernimmt die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu überwachen und das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.
Gleichzeitig ordnete das Gericht einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 2 Insolvenzordnung an. Die Geschäftsführung bleibt zwar weiterhin im Amt, darf jedoch über Vermögensgegenstände der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin verfügen.
Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen unmittelbar an die All in One Solar GmbH zu leisten. Offene Forderungen dürfen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an die vorläufige Insolvenzverwalterin gezahlt werden. Diese wurde zugleich ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zum Schutz der Insolvenzmasse untersagte das Amtsgericht außerdem sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens verbunden. In den kommenden Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft umfassend prüfen und dem Insolvenzgericht berichten. Erst anschließend entscheidet das Amtsgericht Duisburg, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und ob eine Sanierung oder Fortführung der All in One Solar GmbH möglich ist.