Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine öffentliche Warnung vor dem Anbieter Talvurieks veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde bietet das Unternehmen Wertpapierdienstleistungen an, ohne über die dafür erforderliche Zulassung zu verfügen. Anleger sollten daher besondere Vorsicht walten lassen und keine Geschäfte über die Plattform abschließen.
Nach Informationen der FMA tritt der Anbieter unter der Internetadresse https://talvurieks.at auf und verwendet unter anderem die E-Mail-Adressen customerassist@onlineeba.com, customersupport@onlineeba.com sowie businessassist@onlineeba.com.
Als Unternehmenssitz wird nach außen Österreich angegeben.
Keine Konzession für Wertpapiergeschäfte
Die Finanzmarktaufsicht stellt jedoch klar, dass Talvurieks nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen.
Insbesondere verfüge der Anbieter über keine Zulassung, die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) anzubieten.
Unter diese Tätigkeit fällt unter anderem der Kauf oder Verkauf von Wertpapieren im Auftrag von Anlegern. Solche Dienstleistungen dürfen in Österreich ausschließlich von Unternehmen erbracht werden, die über eine entsprechende behördliche Konzession verfügen.
FMA veröffentlicht offizielle Warnung
Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 92 Absatz 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.
Diese Vorschrift ermöglicht es der Finanzmarktaufsicht, die Öffentlichkeit über Unternehmen oder Personen zu informieren, die Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten oder den Eindruck erwecken, hierzu berechtigt zu sein.
Ziel solcher Warnmeldungen ist es, Verbraucher frühzeitig vor möglichen finanziellen Risiken und unseriösen Angeboten zu schützen.
Vorsicht bei Online-Investmentplattformen
Nicht zugelassene Anbieter werben häufig mit hohen Renditeversprechen, professionell gestalteten Internetseiten oder vermeintlich persönlichen Ansprechpartnern. Oft werden Interessenten telefonisch oder per E-Mail kontaktiert und zu schnellen Investitionsentscheidungen gedrängt.
Fehlt jedoch die erforderliche behördliche Zulassung, besteht für Anleger regelmäßig ein deutlich erhöhtes Risiko. Im Streitfall greifen die Schutzmechanismen des regulierten Finanzmarktes häufig nicht oder nur eingeschränkt.
Anleger sollten Zulassung überprüfen
Die FMA empfiehlt Anlegern grundsätzlich, vor jeder Investition zu prüfen, ob ein Finanzdienstleister über eine gültige Konzession verfügt. Hierzu können die offiziellen Unternehmensregister der Finanzaufsichtsbehörden herangezogen werden.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Anbieter nicht im Register geführt wird, unrealistisch hohe Renditen verspricht oder Kunden zu schnellen Einzahlungen drängt.
FMA rät zur Zurückhaltung
Mit ihrer aktuellen Warnung macht die österreichische Finanzmarktaufsicht deutlich, dass Talvurieks derzeit keine Berechtigung besitzt, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich anzubieten.
Verbraucher sollten deshalb keine Wertpapiergeschäfte über den Anbieter abschließen und bei bereits aufgenommenem Kontakt besonders aufmerksam sein. Wer den Verdacht hat, Opfer eines unseriösen Finanzangebots geworden zu sein, sollte umgehend seine Bank informieren und den Vorfall den zuständigen Behörden melden.