Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Internetseiten „alpengoldltd.com“ und „web.alpen-gold-ltd.com“. Nach Angaben der Finanzaufsicht bietet die unter der Bezeichnung „Alpen Gold“ auftretende Plattform ohne die erforderliche Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen sowie Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland an. Verbraucher sollten entsprechende Angebote sorgfältig prüfen und besondere Vorsicht walten lassen.
Die Warnung wurde am 22. Juli 2026 veröffentlicht. Nach den Erkenntnissen der BaFin ermöglicht die Plattform insbesondere den Handel mit Kryptowerten, ohne über die dafür notwendige Zulassung zu verfügen.
Angebot ohne erforderliche Erlaubnis
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz-, Wertpapier- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich anbieten möchte, benötigt hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis oder Zulassung der BaFin.
Nach Angaben der Behörde erfüllt die unter den Internetseiten alpengoldltd.com und web.alpen-gold-ltd.com auftretende Alpen Gold diese Voraussetzungen nicht. Dennoch werden dort entsprechende Dienstleistungen angeboten.
Handel mit Kryptowerten im Mittelpunkt
Nach den Feststellungen der Finanzaufsicht umfasst das Angebot insbesondere den Handel mit Kryptowerten.
Gerade im Bereich digitaler Vermögenswerte warnt die BaFin regelmäßig vor Anbietern, die ohne die erforderliche Zulassung am Markt auftreten. Für Anleger besteht dabei das Risiko, dass sie Geschäfte mit Unternehmen abschließen, die keiner staatlichen Aufsicht unterliegen.
BaFin verweist auf Unternehmensdatenbank
Die Finanzaufsicht empfiehlt Verbrauchern, vor einer Geldanlage oder der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen zu überprüfen, ob ein Unternehmen über die erforderliche Erlaubnis verfügt.
Hierfür stellt die BaFin eine öffentliche Unternehmensdatenbank bereit, in der sich zugelassene Institute und regulierte Unternehmen recherchieren lassen.
Warnung auf Grundlage des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes
Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Diese Vorschrift ermöglicht es der BaFin, die Öffentlichkeit über Unternehmen oder Internetangebote zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung angeboten werden.
Vorsicht bei nicht regulierten Krypto-Angeboten
Die BaFin rät Anlegern, sich vor einer Investition umfassend über den jeweiligen Anbieter zu informieren. Fehlende Zulassungen, unvollständige Unternehmensangaben oder ausschließlich internetbasierte Kontaktmöglichkeiten können Warnsignale sein.
Wer Angebote von nicht regulierten Plattformen nutzt, sollte sich der damit verbundenen Risiken bewusst sein und die Seriosität des Anbieters sorgfältig prüfen, bevor Geld überwiesen oder persönliche Daten preisgegeben werden.