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Verbraucherzentrale geht gegen Primaholding vor: Gewinnabschöpfungsverfahren wegen unzulässiger Printgebühren eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verschärft sein Vorgehen gegen Unternehmen der Primaholding. Nachdem Gerichte die Erhebung von sogenannten Printgebühren für Papierrechnungen bereits mehrfach für rechtswidrig erklärt haben, sollen nun auch die dadurch erzielten Gewinne abgeschöpft werden. Betroffen sind zunächst die Energieversorger Voxenergie und Nowenergy. Ziel der Verfahren ist es, finanzielle Vorteile aus rechtswidrigen Geschäftspraktiken vollständig abzuschöpfen und so wirtschaftliche Anreize für Gesetzesverstöße zu beseitigen.

Mit den neu eingeleiteten Gewinnabschöpfungsverfahren geht der Verbraucherzentrale Bundesverband einen Schritt weiter als in den bisherigen Unterlassungsklagen. Während diese lediglich verhindern sollen, dass rechtswidrige Geschäftspraktiken künftig fortgesetzt werden, zielen die neuen Verfahren darauf ab, bereits erzielte Einnahmen aus den beanstandeten Gebühren wieder abzuschöpfen.

Streit um Gebühren für Papierrechnungen

Ausgangspunkt der Auseinandersetzung ist eine sogenannte Printgebühr, die mehrere Energieversorger der Primaholding ihren Kunden für den Versand von Papierrechnungen berechnet hatten.

Nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes sind Energieversorger jedoch verpflichtet, ihren Kunden mindestens einmal jährlich kostenlos eine Abrechnung in Papierform anzubieten. Dennoch verlangten unter anderem Voxenergie und Nowenergy jeweils drei Euro für die Zusendung der Jahresabrechnung.

Das Landgericht Berlin II erklärte diese Praxis nach Klagen der Verbraucherzentrale in beiden Fällen für unzulässig. Die entsprechenden Urteile sind inzwischen rechtskräftig.

Gewinnabschöpfung soll Rechtsverstöße unattraktiv machen

Mit den nun eingeleiteten Gewinnabschöpfungsverfahren verfolgt der Verbraucherzentrale Bundesverband ein anderes Ziel als bei klassischen Unterlassungsklagen.

Während ein Unterlassungsurteil lediglich zukünftige Verstöße verhindert, bleiben bereits erzielte Einnahmen grundsätzlich beim Unternehmen. Genau hier setzt die Gewinnabschöpfung an.

Nach den gesetzlichen Regelungen sollen Unternehmen wirtschaftlich nicht davon profitieren können, wenn sie gegenüber einer Vielzahl von Verbrauchern rechtswidrige Gebühren oder Entgelte verlangen. Wird einer entsprechenden Klage stattgegeben, müssen die unrechtmäßig erzielten Gewinne an den Staat abgeführt werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband selbst erhält aus diesen Verfahren keine finanziellen Mittel. Sämtliche abgeschöpften Gewinne fließen in den Bundeshaushalt.

Verbraucherzentrale fordert Auskunft über Einnahmen

Um die Höhe der möglicherweise rechtswidrig erzielten Gewinne zu ermitteln, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband zunächst außergerichtlich Auskunft von den betroffenen Unternehmen verlangt.

Nach Angaben des Verbandes verweigerte Voxenergie jedoch die Herausgabe der geforderten Informationen. Deshalb wurde inzwischen ein gerichtliches Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet.

Auch Nowenergy wurde zur Offenlegung der Einnahmen aufgefordert. Für die Beantwortung setzte die Verbraucherzentrale eine Frist bis Anfang August 2026.

Primaholding steht seit Jahren in der Kritik

Die aktuellen Verfahren sind Teil einer länger andauernden juristischen Auseinandersetzung zwischen Verbraucherzentralen und mehreren Gesellschaften der Primaholding.

Neben Voxenergie und Nowenergy stehen auch Primastrom sowie die Paketsparer GmbH im Fokus verschiedener Gerichtsverfahren.

Bereits Ende 2024 wurde Primastrom wegen irreführender Verbraucherinformationen über die Erhebung einer Printgebühr verurteilt. Im Juli 2026 entschied zudem das Kammergericht Berlin, dass Primastrom unter anderem gegen gesetzliche Vorgaben zur Stromabrechnung und zur Auszahlung von Guthaben verstoßen habe. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Gegen die Paketsparer GmbH läuft ebenfalls eine Unterlassungsklage wegen vergleichbarer Printgebühren für Gasabrechnungen.

Betroffene müssen selbst aktiv werden

Für Verbraucher bedeutet das Gewinnabschöpfungsverfahren allerdings nicht automatisch, dass sie zu viel gezahlte Gebühren zurückerhalten.

Die abgeschöpften Gelder fließen ausschließlich an die Staatskasse. Wer die gezahlten Printgebühren zurückfordern möchte, muss seine Ansprüche selbst gegenüber dem jeweiligen Unternehmen geltend machen.

Da es sich häufig lediglich um Beträge von wenigen Euro handelt, verzichten viele Betroffene allerdings aus wirtschaftlichen Gründen auf eine individuelle Rückforderung. Gerade deshalb sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung vor, um auch bei sogenannten Massenschäden wirksam gegen rechtswidrige Geschäftsmodelle vorgehen zu können.

Signalwirkung für die Energiebranche

Die Verfahren könnten weit über die unmittelbar betroffenen Unternehmen hinaus Bedeutung entfalten. Sollte die Gewinnabschöpfung erfolgreich sein, würde dies verdeutlichen, dass Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften nicht nur Unterlassungsansprüche nach sich ziehen, sondern auch erhebliche finanzielle Konsequenzen haben können.

Gerade in der Energiebranche, in der Versorger mit Millionen von Kunden standardisierte Vertrags- und Abrechnungsmodelle einsetzen, können selbst geringe unzulässige Gebühren erhebliche Gesamteinnahmen erzeugen. Die Gewinnabschöpfung soll verhindern, dass sich solche Rechtsverstöße wirtschaftlich lohnen und dadurch Wettbewerbsnachteile für gesetzestreu handelnde Unternehmen entstehen.

Verfahren könnten Präzedenzwirkung entfalten

Mit dem Vorgehen gegen die Primaholding nutzt der Verbraucherzentrale Bundesverband eines der schärfsten Instrumente des kollektiven Verbraucherschutzes. Während Unterlassungsklagen inzwischen zum festen Bestandteil der Rechtsdurchsetzung gehören, werden Gewinnabschöpfungsverfahren bislang vergleichsweise selten geführt.

Sollten die Gerichte den Anträgen des Verbraucherzentrale Bundesverbands folgen, könnte dies Signalwirkung für zahlreiche weitere Branchen entfalten. Unternehmen müssten künftig stärker damit rechnen, dass rechtswidrig erzielte Massenerlöse nicht nur untersagt, sondern vollständig abgeschöpft werden können. Für Verbraucher selbst bedeutet dies zwar nicht automatisch eine Erstattung ihrer Gebühren, langfristig könnte jedoch der wirtschaftliche Anreiz sinken, unzulässige Entgelte überhaupt zu erheben.

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