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Aton-Solar GmbH: Insolvenzverfahren erreicht mit Vergütungsfestsetzung weiteren Abschluss

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im langjährigen Insolvenzverfahren der Aton-Solar GmbH aus Laichingen hat das Amtsgericht Ulm einen weiteren Verfahrensschritt abgeschlossen. Mit Beschluss vom 16. Juli 2026 wurde im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 IN 318/15 die Vergütung des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit der durchgeführten Nachtragsverteilung festgesetzt.

Die Aton-Solar GmbH ist beim Amtsgericht Ulm unter der Handelsregisternummer HRB 724175 eingetragen und hatte ihren Sitz in der Gottlieb-Daimler-Straße 15 in 89150 Laichingen. Das Unternehmen wurde von Geschäftsführer Michael Aigner vertreten und war im Bereich der Solarenergie tätig. Zum Leistungsspektrum gehörten nach der Unternehmensausrichtung Lösungen im Bereich Photovoltaik und erneuerbare Energien.

Zum Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis aus Ulm bestellt worden. Das Insolvenzgericht hat nun seine Vergütung entsprechend dem von ihm am 13. Juli 2026 eingereichten Antrag festgesetzt. Die Entscheidung betrifft ausschließlich die gesonderte Vergütung für die Durchführung einer Nachtragsverteilung. Nach den gesetzlichen Vorgaben werden die konkret festgesetzten Vergütungsbeträge in der öffentlichen Bekanntmachung nicht veröffentlicht.

Grundlage der Vergütungsfestsetzung war eine nachträglich verteilte Insolvenzmasse in Höhe von 9.192,99 Euro. Für deren Verwaltung und Verteilung wurde dem Insolvenzverwalter eine zusätzliche Vergütung zuerkannt. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent. Das Gericht gestattete dem Insolvenzverwalter zudem, den festgesetzten Betrag unmittelbar der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass das bereits im Jahr 2015 eingeleitete Insolvenzverfahren weiterhin abgewickelt wird. Nachtragsverteilungen erfolgen regelmäßig dann, wenn nach Abschluss des eigentlichen Insolvenzverfahrens weitere Vermögenswerte aufgefunden oder realisiert werden können. Diese zusätzlichen Mittel werden anschließend nach den gesetzlichen Vorschriften an die Insolvenzgläubiger verteilt.

Mit der nun erfolgten Vergütungsfestsetzung wird ein weiterer formeller Schritt bei der endgültigen Abwicklung des Insolvenzverfahrens vollzogen. Sie steht nicht für eine neue wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens, sondern dokumentiert den fortschreitenden Abschluss eines bereits seit vielen Jahren laufenden Insolvenzverfahrens. Solche Entscheidungen sind typisch für Verfahren, in denen nachträglich noch Vermögenswerte zugunsten der Gläubiger gesichert und verteilt werden konnten.

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