Tests decken gravierende Sicherheitsmängel auf – Mehrere Produkte schützen kaum vor UV-Strahlung und enthalten teils verbotene Inhaltsstoffe
Sonnencreme gehört zu den wichtigsten Produkten für den Gesundheitsschutz im Sommer. Doch ein aktueller internationaler Verbrauchertest zeigt, dass ausgerechnet günstige No-Name-Produkte von Online-Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress ein erhebliches Risiko darstellen können. Nach Untersuchungen des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gemeinsam mit europäischen Verbraucherorganisationen versagten zahlreiche getestete Sonnencremes beim UV-Schutz oder enthielten Inhaltsstoffe, die in der Europäischen Union bereits verboten sind.
Erschreckendes Testergebnis
Für den Gemeinschaftstest wurden insgesamt 14 No-Name-Sonnencremes bestellt, die über chinesische Online-Marktplätze angeboten wurden. Bereits während der Beschaffung traten Probleme auf: Mehrere Produkte wurden gar nicht oder nur mit erheblicher Verspätung geliefert.
Von den ursprünglich bestellten Produkten konnten letztlich lediglich sieben im Labor untersucht werden. Drei weitere Präparate wurden bereits vor Beginn der eigentlichen Tests ausgeschlossen, weil sie den seit Mai 2026 in der Europäischen Union verbotenen UV-Filter 4-MBC enthielten.
Lichtschutzfaktor häufig reine Augenwischerei
Besonders alarmierend sind die Ergebnisse der Laboranalysen.
Vier der sieben getesteten Sonnencremes erreichten nicht einmal die Mindestanforderungen an einen wirksamen Sonnenschutz. Dabei versprachen die Verpackungen hohe Lichtschutzfaktoren von 50, 50+ oder sogar 90.
Die tatsächliche Schutzwirkung lag jedoch teilweise so weit unter den angegebenen Werten, dass die Produkte nach den Testergebnissen praktisch nicht als verlässliche Sonnencremes eingestuft werden können.
Für Verbraucher bedeutet dies ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Wer sich auf einen hohen Lichtschutzfaktor verlässt, hält sich häufig länger in der Sonne auf und setzt seine Haut dadurch einer deutlich höheren UV-Belastung aus.
Verbotene Inhaltsstoffe entdeckt
Neben der mangelhaften Schutzleistung fanden die Prüfer auch problematische Inhaltsstoffe.
Drei Produkte enthielten den UV-Filter 4-MBC (4-Methylbenzylidencampher), dessen Verwendung in der Europäischen Union seit Mai 2026 verboten ist. Hintergrund sind gesundheitliche und regulatorische Bedenken hinsichtlich seiner Sicherheit.
Auch das einzige Produkt, das beim UV-Schutz akzeptable Werte erreichte, erhielt keine Empfehlung. Es enthielt den UV-Filter Octinoxat (OMC), der unter anderem im Verdacht steht, hormonell wirksam zu sein und empfindliche Meeresökosysteme zu belasten. Mehrere Länder haben dessen Einsatz bereits eingeschränkt.
Gesundheitliche Folgen können gravierend sein
Ein unzureichender Sonnenschutz ist weit mehr als ein kosmetisches Problem.
UV-Strahlung kann kurzfristig schmerzhafte Sonnenbrände verursachen. Langfristig erhöht eine wiederholte intensive Belastung das Risiko für vorzeitige Hautalterung sowie verschiedene Formen von Hautkrebs.
Gerade Kinder, ältere Menschen und Personen mit heller Haut sind auf einen zuverlässigen Sonnenschutz angewiesen. Versagt die Sonnencreme, besteht ein deutlich höheres Gesundheitsrisiko.
Billigplattformen geraten erneut in die Kritik
Der aktuelle Test reiht sich in eine Serie von Untersuchungen ein, bei denen Produkte von Billigplattformen erhebliche Qualitätsmängel aufwiesen.
In den vergangenen Monaten standen unter anderem Spielzeug, Kosmetik, Elektrogeräte und Kleidung wegen Sicherheitsproblemen, fehlender Kennzeichnungen oder nicht zugelassener Inhaltsstoffe im Fokus europäischer Verbraucherschützer.
Die Plattformen fungieren häufig lediglich als Marktplätze für tausende Händler. Dadurch wird die Kontrolle über Produktqualität, Kennzeichnung und Einhaltung europäischer Vorschriften erheblich erschwert.
Günstig bedeutet nicht automatisch schlecht
Der VKI weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Ergebnisse ausschließlich auf die getesteten No-Name-Produkte beziehen.
Preiswerte Sonnencremes aus Drogerien, Supermärkten oder Apotheken schneiden in unabhängigen Produkttests regelmäßig gut ab und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
Verbraucher sollten daher nicht den Preis allein als Qualitätsmerkmal betrachten, sondern auf etablierte Hersteller, vollständige Produktkennzeichnungen und seriöse Vertriebswege achten.
Empfehlung der Verbraucherschützer
Die Tester empfehlen, Sonnencremes ausschließlich über den regulären Handel oder bekannte Markenhersteller zu beziehen.
Beim Online-Kauf sollten Verbraucher besonders aufmerksam sein und Produkte unbekannter Anbieter kritisch hinterfragen. Fehlen nachvollziehbare Herstellerangaben, deutschsprachige Kennzeichnungen oder vollständige Inhaltsstofflisten, ist Vorsicht geboten.
Gerade bei Produkten, die unmittelbar dem Gesundheitsschutz dienen, sollte Qualität Vorrang vor dem günstigsten Preis haben.
Fazit
Der aktuelle Gemeinschaftstest zeigt eindrucksvoll, welche Risiken beim Kauf von No-Name-Sonnencremes über Billigplattformen bestehen können. Mehrere Produkte boten deutlich weniger UV-Schutz als versprochen oder enthielten Stoffe, die in der Europäischen Union bereits verboten sind.
Wer seine Haut zuverlässig schützen möchte, sollte auf geprüfte Produkte aus dem regulären Handel setzen. Ein niedriger Kaufpreis kann teuer werden, wenn der Sonnenschutz versagt und langfristige Gesundheitsschäden drohen.