Für die Kasa GmbH mit Sitz in der Leopoldstraße 20 in 75172 Pforzheim ist das Insolvenzverfahren vorerst beendet, ohne dass es eröffnet wurde. Das Amtsgericht Pforzheim hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 4 IN 15/26 den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels vorhandener Insolvenzmasse abgewiesen. Die Entscheidung wurde am 14. Juli 2026 veröffentlicht.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der HRB 754175 eingetragen. Geschäftsführer ist Isar Kamai. Mit der Abweisung mangels Masse stellt das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In einem solchen Fall sieht § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung vor, dass das Verfahren nicht eröffnet wird.
Die Kasa GmbH war im Bereich des Handels tätig. Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand beschäftigte sich das Unternehmen mit dem Handel verschiedener Waren. Ein Schwerpunkt lag auf Cannabis- und Cannabidiol-Produkten (CBD), darunter ätherische Öle, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetikprodukte, Bekleidung, Geschenkartikel sowie Räucherwaren. Das Unternehmen war ursprünglich unter dem Namen Koala CBD Süd GmbH gegründet worden und wurde später in Kasa GmbH umbenannt. Zudem wechselte der Firmensitz im Laufe der Unternehmensgeschichte zunächst nach Berlin und anschließend wieder nach Pforzheim.
Der Markt für CBD-Produkte entwickelte sich in den vergangenen Jahren zunächst dynamisch. Zahlreiche Anbieter versuchten, sich mit spezialisierten Sortimenten im Bereich Wellness, Nahrungsergänzung und Lifestyle zu etablieren. Gleichzeitig verschärften sich jedoch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Eine zunehmende Zahl von Wettbewerbern, rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich einzelner Produktgruppen, steigende Betriebskosten sowie ein zurückhaltendes Konsumverhalten setzten viele Unternehmen der Branche unter erheblichen wirtschaftlichen Druck.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse endet das Verfahren bereits in einem sehr frühen Stadium. Ein Insolvenzverwalter wird in einem solchen Fall grundsätzlich nicht bestellt, da kein eröffnetes Insolvenzverfahren stattfindet. Für Gläubiger bedeutet dies häufig, dass ihre Forderungen ganz oder teilweise uneinbringlich bleiben können, sofern keine weiteren Vermögenswerte vorhanden sind.
Die Entscheidung im Verfahren mit dem Aktenzeichen 4 IN 15/26 verdeutlicht, dass die wirtschaftliche Situation der Kasa GmbH nach Auffassung des Gerichts nicht mehr ausreichte, um selbst die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Damit reiht sich das Unternehmen in eine wachsende Zahl kleiner und mittelständischer Handelsgesellschaften ein, deren wirtschaftliche Schwierigkeiten unmittelbar zur Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse geführt haben.