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Worum geht es bei Orange Cat?

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Bei Orange Cat Energy Technology Co. Ltd. geht es um ein mutmaßliches Anlagebetrugsmodell rund um angebliche Powerbank-Mietstationen. Anleger sollten Geld in das Aufstellen und Vermieten von Powerbank-Ladestationen investieren. Versprochen wurden regelmäßige Gewinne, angeblich aus Vermietung, Werbeflächen auf Geräten und Stationen sowie aus Datenverwertung. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen soll das Modell aber als Schneeballsystem funktioniert haben: Auszahlungen an frühere Anleger sollen vor allem mit Geld neuer Anleger finanziert worden sein.

Der aktuelle Ermittlungsstand

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ermittelt gegen zwei Männer im Alter von 40 und 20 Jahren wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs. Das Thüringer Landeskriminalamt durchsuchte am 8. Juli 2026 im Auftrag der Staatsanwaltschaft insgesamt sechs Wohn- und Geschäftsobjekte in Mühlhausen und Erfurt. Die Durchsuchungen dienten der Sicherung von Beweismitteln; deren Auswertung dauert an.

Die Ermittler gehen allein in Deutschland von mehr als 100.000 Anlegern und damit potenziell Geschädigten aus. Wichtig: Das ist der Ermittlungsstand, keine gerichtliche Feststellung. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Was Anlegern offenbar verkauft wurde

Die Anlageidee wurde als Beteiligung an einem modernen „Shared-Charging“-Geschäft dargestellt: Powerbanks sollten per App oder QR-Code ausgeliehen und zeitbasiert abgerechnet werden. Zusätzlich wurden Werbedisplays, Franchise-Modelle, Geräteverkauf und Datenmonetarisierung als Erlösquellen beschrieben. Eine im Portal der Bundesagentur für Arbeit sichtbare Unternehmensdarstellung beschreibt Orange Cat als international skalierbares Shared-Charging-Unternehmen mit Fokus auf Europa und den Nahen Osten.

Aus Anlegerschutzsicht sind daran mehrere Punkte auffällig: sehr skalierbare Zukunftserzählung, digitale App-/Plattformstruktur, hohe Renditeerwartungen, Social-Media-Vertrieb und der Vorwurf, dass reale operative Einnahmen nicht ausgereicht haben sollen, sondern neue Anlegergelder für Auszahlungen verwendet wurden.

Die BaFin-Spur

Die BaFin hatte bereits im April 2026 auf Orange Cat hingewiesen. Nach einer BaFin-Mitteilung gab es Anhaltspunkte, dass Orange Cat Energy Technology Co. Ltd. mit Sitz in Hongkong in Deutschland eine Vermögensanlage öffentlich angeboten hat, ohne dass dafür ein erforderlicher Verkaufsprospekt veröffentlicht worden war. Beschrieben wurde das Produkt als Vermietung von Powerbank-Ladestationen beziehungsweise „device cooperation“.

Rechtlich ist das relevant, weil Vermögensanlagen in Deutschland grundsätzlich nur öffentlich angeboten werden dürfen, wenn zuvor ein von der BaFin gebilligter Prospekt veröffentlicht wurde. Die BaFin prüft dabei allerdings nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich tragfähig ist oder ob der Anbieter zuverlässig ist; sie prüft formale Prospektanforderungen.

Warum das mutmaßlich ein Schneeballsystem sein soll

Der zentrale Vorwurf lautet: Die versprochenen Ausschüttungen sollen nicht überwiegend aus echten Einnahmen der Powerbank-Vermietung gekommen sein, sondern aus dem Kapital neu angeworbener Anleger. Genau das ist die typische Logik eines Schneeballsystems: Solange neue Anleger einzahlen, können alte Anleger scheinbare Gewinne erhalten; bricht der Zufluss ab, kollabiert das System.

Beworben worden sein soll das Angebot unter anderem über soziale Netzwerke und aufwendige Marketingveranstaltungen.

Was bislang nicht gesichert ist

Nicht gesichert ist derzeit öffentlich:

Wer die internationalen Hintermänner waren, welche konkrete Rolle einzelne deutsche Beteiligte spielten, wie hoch der Gesamtschaden tatsächlich ist und ob lokale Betreiber Täter, Vermittler, Helfer oder selbst Geschädigte waren. Auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beschuldigten ist nicht festgestellt.

Redaktionelle Kurzfassung

Der Fall Orange Cat betrifft ein mutmaßliches Anlagebetrugssystem mit Powerbank-Investments. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen sollen Anleger mit unrealistischen Renditeversprechen für Investitionen in Powerbank-Mietstationen geworben worden sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass Auszahlungen an Anleger vor allem durch neue Anlegergelder finanziert wurden. Die BaFin hatte bereits im April 2026 auf Anhaltspunkte für ein öffentliches Angebot ohne erforderlichen Verkaufsprospekt hingewiesen. Am 8. Juli 2026 wurden in Thüringen sechs Objekte durchsucht. Mehr als 100.000 Anleger könnten allein in Deutschland betroffen sein. Die Ermittlungen dauern an; es gilt die Unschuldsvermutung.

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