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Insolvenzantrag des Altes Fährhaus Ditzum scheitert mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Altes Fährhaus Ditzum UG (haftungsbeschränkt) ist das beantragte Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden. Das Amtsgericht Leer wies den Insolvenzantrag mit Beschluss vom 9. Juli 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 27/26 mangels Masse gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung ab.

Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Ubbo-Emmius-Straße 45 in 26789 Leer (Ostfriesland) und ist beim Amtsgericht Aurich unter der Handelsregisternummer HRB 207382 eingetragen. Geschäftsführer ist Luca-Surico Cherkezishvili.

Die Gesellschaft betrieb das Altes Fährhaus Ditzum, ein gastronomisches Unternehmen mit Restaurantbetrieb und Beherbergungsangebot im ostfriesischen Fischerdorf Ditzum. Das Angebot umfasste unter anderem regionale Küche, Fischspezialitäten sowie Übernachtungsmöglichkeiten für Urlauber und Touristen.

Mit der Abweisung mangels Masse stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Unter diesen Voraussetzungen darf ein Insolvenzverfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht eröffnet werden.

Eine Abweisung mangels Masse hat für Gläubiger regelmäßig erhebliche Folgen. Da kein Insolvenzverfahren durchgeführt wird, besteht in vielen Fällen keine Möglichkeit mehr, offene Forderungen im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Gleichzeitig kann die Entscheidung ein Hinweis darauf sein, dass die wirtschaftliche Situation des Unternehmens bereits weitgehend aussichtslos ist.

Gegen den Beschluss kann innerhalb der gesetzlichen Frist die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Leer eingelegt werden. Ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, ist derzeit nicht bekannt.

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