Der Onlinehandel boomt – und mit ihm wächst auch der Markt für gefälschte Markenprodukte. Ob Luxusmode, Smartphones, Sportartikel oder Schmuck: Immer häufiger werden Verbraucher mit professionell gestalteten Internetseiten, Anzeigen in sozialen Netzwerken oder Angeboten auf Online-Marktplätzen auf vermeintliche Sonderangebote aufmerksam gemacht. Die Webseiten wirken seriös, präsentieren hochwertige Produktfotos und werben mit hohen Rabatten. Tatsächlich handelt es sich jedoch nicht selten um Produktfälschungen oder betrügerische Fake-Shops.
Für Käufer stellt sich deshalb häufig die Frage: Ist bereits der Kauf einer Fälschung strafbar oder drohen andere rechtliche Konsequenzen?
Der private Kauf ist nicht automatisch strafbar
Nach deutschem Recht ist der bloße Erwerb einer Produktfälschung für den privaten Eigengebrauch grundsätzlich nicht automatisch strafbar. Entscheidend ist vielmehr, unter welchen Umständen die Ware bestellt wurde und ob dem Käufer bewusst war, dass es sich um eine Fälschung handelt.
Viele Verbraucher gehen davon aus, ein Originalprodukt zu erwerben, und erkennen erst nach der Lieferung oder bereits beim Zoll, dass es sich um eine Nachahmung handelt. Gerade professionell gestaltete Fake-Shops erschweren es selbst erfahrenen Online-Käufern, Betrugsangebote auf den ersten Blick zu erkennen.
Der Zoll greift häufig bereits an der Grenze ein
Besonders problematisch sind Bestellungen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union. In solchen Fällen kontrollieren die Zollbehörden regelmäßig Warensendungen, wenn der Verdacht besteht, dass Markenrechte verletzt werden.
Werden gefälschte Produkte entdeckt, kann der Zoll die Ware anhalten und beschlagnahmen. In vielen Fällen wird sie anschließend vernichtet, sodass der Käufer die bestellte Ware niemals erhält. Der gezahlte Kaufpreis ist dann in der Regel ebenfalls verloren.
Grundlage für dieses Vorgehen sind europäische Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums, mit denen Markenhersteller und Zollbehörden gemeinsam gegen Produktpiraterie vorgehen.
Markenhersteller gehen konsequent gegen Fälschungen vor
Neben den Maßnahmen des Zolls drohen unter Umständen auch zivilrechtliche Folgen. Rechteinhaber können gegen Personen vorgehen, die Markenrechte verletzen oder geschützte Produkte unerlaubt einführen.
Je nach Einzelfall kommen Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche oder Schadensersatzforderungen in Betracht. Gerade international bekannte Luxusmarken investieren erhebliche Mittel in den Kampf gegen Produktfälschungen und arbeiten eng mit Ermittlungsbehörden zusammen.
Wer bewusst gefälschte Markenartikel bestellt, riskiert daher nicht nur den Verlust seines Geldes, sondern möglicherweise auch anwaltliche Schreiben und weitere zivilrechtliche Forderungen.
Strafbar wird es beim Weiterverkauf
Deutlich ernster wird die rechtliche Lage, wenn gefälschte Produkte nicht ausschließlich privat genutzt werden.
Wer Plagiate gewerblich verkauft, in größerem Umfang importiert oder mit Gewinnerzielungsabsicht weiterveräußert, kann sich wegen einer Markenrechtsverletzung strafbar machen. In solchen Fällen drohen Geldstrafen und – je nach Schwere des Falls – sogar Freiheitsstrafen.
Zusätzlich können steuerrechtliche Konsequenzen entstehen, wenn beispielsweise Einfuhrabgaben umgangen oder gegenüber dem Zoll falsche Angaben gemacht werden.
Schwierige Beweisfrage: Wusste der Käufer von der Fälschung?
In der juristischen Praxis spielt häufig eine entscheidende Frage eine Rolle: War dem Käufer bewusst, dass es sich um eine Produktfälschung handelte?
Diese Frage lässt sich oftmals nur schwer beantworten. Einerseits wirken viele Fake-Shops täuschend echt und vermitteln den Eindruck eines seriösen Onlinehändlers. Andererseits können extrem niedrige Preise, fehlende Impressumsangaben, ungewöhnliche Zahlungsmethoden oder ausschließlich Vorkasse deutliche Warnsignale sein.
Ob ein Käufer tatsächlich getäuscht wurde oder bewusst eine Fälschung erwerben wollte, muss letztlich anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
Fake-Shops werden immer professioneller
Verbraucherschützer beobachten seit Jahren, dass betrügerische Online-Shops immer professioneller auftreten. Moderne Webseiten unterscheiden sich optisch kaum noch von seriösen Markenhändlern. Hochwertige Produktbilder, angebliche Kundenbewertungen und aufwendig gestaltete Internetauftritte erschweren es Verbrauchern zusätzlich, unseriöse Anbieter zu erkennen.
Hinzu kommt, dass viele Angebote gezielt über soziale Netzwerke oder Werbeanzeigen verbreitet werden. Dort werden Verbraucher mit hohen Rabatten, zeitlich begrenzten Sonderaktionen oder vermeintlichen Räumungsverkäufen zum schnellen Kauf verleitet.
So können sich Verbraucher schützen
Experten empfehlen deshalb, vor jeder Bestellung die Seriosität eines Online-Shops sorgfältig zu überprüfen. Dazu gehören ein vollständiges Impressum, nachvollziehbare Kontaktdaten, sichere Zahlungsmöglichkeiten sowie unabhängige Kundenbewertungen.
Auch ein Blick auf den üblichen Marktpreis kann hilfreich sein. Werden hochwertige Markenprodukte zu ungewöhnlich niedrigen Preisen angeboten, ist besondere Vorsicht geboten. Häufig gilt: Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, steckt nicht selten ein Betrugsversuch dahinter.
Vorsicht ist der beste Schutz
Der Kauf gefälschter Markenprodukte bleibt für viele Verbraucher oft nicht ohne Folgen. Zwar ist der Erwerb für den privaten Gebrauch grundsätzlich nicht automatisch strafbar, dennoch können Zollmaßnahmen, der Verlust des Kaufpreises oder zivilrechtliche Ansprüche erhebliche finanzielle Belastungen verursachen.
Wer auf verdächtig günstige Angebote stößt, sollte deshalb genau prüfen, bei wem er bestellt. Ein kurzer Blick auf Impressum, Bewertungen und Zahlungsbedingungen kann im Zweifel viel Ärger ersparen und verhindern, dass aus einem vermeintlichen Schnäppchen ein teures Lehrgeld wird.