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Fake-Klimaanlagen im Sommer: Verbraucherzentralen warnen vor teuren Schein-Kühlern

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Mit den steigenden Temperaturen häufen sich im Internet die Angebote für angebliche Mini-Klimaanlagen, die Räume innerhalb weniger Minuten stark herunterkühlen sollen. Nach Angaben der Verbraucherzentralen handelt es sich dabei jedoch häufig um irreführende Werbeversprechen. Viele der beworbenen Geräte seien technisch kaum mehr als einfache Ventilatoren oder Luftkühler und könnten die versprochene Kühlleistung nicht erbringen.

Besonders in sozialen Netzwerken, auf Videoportalen und in Online-Anzeigen werden derzeit Produkte mit Namen wie „Cooler“ oder „Breeze“ aggressiv beworben. Die Werbung verspricht oftmals eine drastische Abkühlung ganzer Räume innerhalb weniger Minuten sowie einen angeblich um bis zu 90 Prozent geringeren Stromverbrauch gegenüber herkömmlichen Klimaanlagen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen sind solche Aussagen physikalisch nicht haltbar.

Hinzu kommt, dass viele der Geräte im Großhandel für lediglich wenige Euro erhältlich sind, während sie in den beworbenen Online-Shops für 60 bis weit über 100 Euro verkauft werden. Teilweise kommen kurz vor Abschluss der Bestellung noch zusätzliche Kosten für Versand, Garantien oder sogar unbemerkte Abonnements hinzu. Bei Lieferungen aus Nicht-EU-Staaten drohen außerdem weitere Gebühren.

Auch die Verkaufsseiten selbst geben Anlass zur Vorsicht. Sie wirken häufig wie unabhängige Testportale, obwohl es sich tatsächlich um Werbeseiten handelt. Oft fehlen ein vollständiges Impressum, Angaben zur Produktsicherheit oder nachvollziehbare Testergebnisse. Hinzu kommen künstlich erzeugte Werbevideos, KI-generierte Sprecherstimmen sowie übertriebene Begriffe wie „NASA-Technologie“ oder „revolutionäre Kühlung“.

Nach Angaben der Verbraucherzentralen sind unter anderem die Internetseiten groupsumi.de, kaelte-held.com sowie trendingdealszone.click bereits als problematisch aufgefallen. Auch auf bekannten Online-Marktplätzen können entsprechende Angebote über Drittanbieter auftauchen. Verbraucher sollten deshalb stets prüfen, wer tatsächlich der Verkäufer ist und aus welchem Land die Ware versendet wird.

Vor einer Bestellung empfehlen die Verbraucherschützer, den Produktnamen gemeinsam mit Begriffen wie „Test“, „Erfahrung“ oder „Betrug“ im Internet zu recherchieren, unabhängige Testberichte heranzuziehen und den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen zu nutzen. Außerdem sollten möglichst nur Zahlungsarten mit Käuferschutz oder Rückbuchungsmöglichkeit verwendet werden.

Wer bereits bestellt oder bezahlt hat, sollte schnell reagieren. Innerhalb der gesetzlichen Frist besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wurde mit Kreditkarte bezahlt, kann ein Chargeback-Verfahren eingeleitet werden. Käufer sollten zudem den jeweiligen Online-Marktplatz informieren, den Shop bei den Verbraucherzentralen melden und – insbesondere bei irreführenden Werbeversprechen – sämtliche Unterlagen und Belege sichern. Bei einer klassischen Banküberweisung bestehen hingegen meist nur geringe Chancen, das Geld zurückzuerhalten.

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