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BaFin warnt vor Festgeldangeboten auf grueneleidenschaft.com

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt Verbraucher vor Festgeldangeboten auf der Internetseite grueneleidenschaft.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet die Grüne Leidenschaft GmbH mit Sitz in Berlin dort ohne die erforderliche Erlaubnis Investments in Paulownia- beziehungsweise Blauglockenbäume als Festgeldanlage an.

Nach Angaben der BaFin handelt es sich dabei um Bankgeschäfte, die in Deutschland nur mit einer entsprechenden Zulassung der Aufsichtsbehörde angeboten werden dürfen. Für das Unternehmen liege eine solche Erlaubnis jedoch nicht vor.

Festgeld mit Bauminvestment beworben

Die auf der Internetseite beworbenen Angebote verbinden nach Angaben der BaFin klassische Festgeldversprechen mit Investitionen in sogenannte Paulownia- oder Blauglockenbäume. Solche Anlagen werden häufig mit attraktiven Renditen und einem nachhaltigen Geschäftsmodell beworben. Die Finanzaufsicht weist jedoch darauf hin, dass auch vermeintlich sichere Festgeldangebote den gesetzlichen Vorgaben unterliegen und nur von zugelassenen Anbietern vertrieben werden dürfen.

Verbraucher sollten Zulassung prüfen

Die BaFin empfiehlt Anlegern, vor einer Geldanlage stets zu überprüfen, ob ein Anbieter über die erforderliche Erlaubnis verfügt. Hierzu stellt die Behörde eine öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank bereit. Fehlt eine Zulassung, sollten Verbraucher besondere Vorsicht walten lassen und keine Zahlungen leisten, bevor das Angebot sorgfältig geprüft wurde.

Die Behörde betont zudem, dass Angebote ohne Erlaubnis nicht automatisch betrügerisch sein müssen. Eine fehlende Zulassung ist jedoch ein erhebliches Warnsignal und kann darauf hindeuten, dass Anleger nicht den gesetzlichen Schutz genießen, der bei regulierten Finanzdienstleistern vorgesehen ist.

Die Warnung wurde am 3. Juli 2026 auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) veröffentlicht. Mit solchen Bekanntmachungen informiert die BaFin regelmäßig über Unternehmen, die nach ihren Erkenntnissen erlaubnispflichtige Bank- oder Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung anbieten.

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