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Payback-Punkte im Visier von Betrügern: Warum digitaler Punktediebstahl kein Kavaliersdelikt ist

jette55 (CC0), Pixabay

Millionen Verbraucher sammeln beim Einkaufen, Tanken oder Online-Shopping fleißig Payback-Punkte. Was viele dabei unterschätzen: Die digitalen Bonuspunkte sind längst auch für Cyberkriminelle interessant geworden. Immer häufiger verschaffen sich Täter unbefugt Zugang zu Kundenkonten und lösen gesammelte Punkte in Gutscheine oder Prämien um. Strafrechtlich kann dies erhebliche Konsequenzen haben – sowohl für die Täter als auch für Menschen, die zu Unrecht ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Darauf weist der Bonner Strafverteidiger Dr. Matthias Brauer in einem aktuellen Rechtstipp hin.

Bonuspunkte als Angriffsziel

Nach Angaben des Rechtsanwalts nutzen Kriminelle verschiedene Methoden, um an Payback-Konten zu gelangen. Besonders verbreitet sind Phishing-Mails und gefälschte Internetseiten, auf denen Nutzer ihre Zugangsdaten preisgeben. Ebenso werden gestohlene E-Mail- und Passwortkombinationen aus früheren Datenlecks automatisiert ausprobiert. Auch Missbrauch im persönlichen Umfeld oder manipulierte Kartennummern an der Ladenkasse kommen vor.

Der finanzielle Schaden bewegt sich zwar häufig im Bereich einiger hundert Euro, dennoch verfolgen Staatsanwaltschaften entsprechende Fälle regelmäßig strafrechtlich.

Mehrere Straftatbestände möglich

Juristisch handelt es sich dabei nicht um klassischen Diebstahl, da Payback-Punkte keine körperlichen Gegenstände sind. Stattdessen können verschiedene Straftatbestände einschlägig sein.

Im Vordergrund steht häufig der Computerbetrug (§ 263a StGB), wenn Täter fremde Zugangsdaten nutzen und dadurch einen Vermögensvorteil erlangen. Hinzukommen können unter anderem das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Betrug (§ 263 StGB), die Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) oder Datenhehlerei (§ 202d StGB). Werden mehrere Delikte gleichzeitig verwirklicht, kann sich dies strafverschärfend auswirken.

Ermittlungen gehen oft weit

Wer glaubt, der Missbrauch von Bonuspunkten werde kaum verfolgt, irrt. Nach Darstellung des Anwalts werten Ermittlungsbehörden regelmäßig IP-Adressen aus, verfolgen Einlösungen von Gutscheinen nach und prüfen Lieferadressen von Prämien. Bei entsprechendem Tatverdacht können sogar Wohnungsdurchsuchungen und die Beschlagnahme von Computern oder Smartphones erfolgen. Auch Zeugen aus dem familiären Umfeld werden häufig befragt.

Gleichzeitig weist Brauer darauf hin, dass digitale Ermittlungen nicht immer eindeutig sind. Gemeinsame WLAN-Anschlüsse oder bereits kompromittierte Benutzerkonten können zu Fehlverdächtigungen führen.

Beschuldigte sollten ihre Rechte kennen

Wer eine polizeiliche Vorladung erhält, sollte nach Auffassung des Strafverteidigers nicht vorschnell Angaben machen. Beschuldigte seien grundsätzlich nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei auszusagen. Sinnvoll sei zunächst die Einsicht in die Ermittlungsakte, um die Beweislage beurteilen zu können. Gerade bei Ersttätern oder geringeren Schäden komme unter Umständen auch eine Einstellung des Verfahrens in Betracht.

Was Betroffene sofort tun sollten

Wer feststellt, dass Punkte unberechtigt eingelöst wurden, sollte den Vorfall umgehend beim Kundenservice melden und Strafanzeige erstatten. Zudem empfiehlt der Anwalt, Passwörter sofort zu ändern, möglichst starke und individuelle Zugangsdaten zu verwenden und – sofern verfügbar – eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren. Ebenso sollte überprüft werden, ob dieselben Zugangsdaten auch bei anderen Online-Diensten genutzt werden.

Fazit

Digitale Bonusprogramme sind längst nicht mehr nur ein Marketinginstrument, sondern auch ein attraktives Ziel für Cyberkriminelle. Der Missbrauch von Payback-Konten ist keineswegs eine Bagatelle und kann strafrechtliche Ermittlungen wegen Computerbetrugs oder weiterer Delikte nach sich ziehen. Verbraucher sollten ihre Konten regelmäßig kontrollieren, starke Passwörter verwenden und auf Phishing-Mails achten. Wer selbst betroffen ist oder als Beschuldigter Post von den Ermittlungsbehörden erhält, sollte den Sachverhalt sorgfältig prüfen und seine Rechte kennen.

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