Die Versuchung ist groß: Gerade auf kurzen Strecken erscheint es praktisch, den E-Scooter gemeinsam zu nutzen. Doch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) zieht hier eine eindeutige Grenze. Nach den geltenden Vorschriften ist die Personenbeförderung auf einem E-Scooter ausdrücklich untersagt. Die Fahrzeuge sind technisch ausschließlich für eine Person konstruiert. Standfläche, Bremsanlage und zulässiges Gesamtgewicht sind nicht darauf ausgelegt, zwei Menschen sicher zu transportieren.
Hohe Risiken bereits ohne Unfall
Wer dennoch zu zweit unterwegs ist, begeht zunächst eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Einzelfall können Bußgelder verhängt werden. Werden zusätzlich weitere Verkehrsverstöße festgestellt – etwa das Befahren eines Gehwegs oder das Missachten von Verkehrsregeln –, können die Sanktionen deutlich höher ausfallen.
Doch das eigentliche Risiko beginnt erst dann, wenn etwas passiert.
Aus einer Ordnungswidrigkeit kann schnell eine Straftat werden
Kommt es während der verbotenen Mitnahme zu einem Unfall und werden Mitfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer verletzt, drohen weitreichende strafrechtliche Folgen. Dann kann der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum stehen.
Hinzu kommt: Für E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge zahlreiche Vorschriften des Straßenverkehrsrechts. Wer alkoholisiert unterwegs ist oder ohne vorgeschriebene Haftpflichtversicherung fährt, muss zusätzlich mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen. Im schlimmsten Fall drohen Geldstrafen, Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Versicherung könnte Leistungen kürzen
Auch versicherungsrechtlich kann eine verbotene Mitnahme erhebliche Folgen haben. Nach einem Unfall prüfen Versicherungen regelmäßig, ob gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde.
Wird festgestellt, dass der Roller entgegen den gesetzlichen Vorgaben mit zwei Personen besetzt war, kann dies Auswirkungen auf die Regulierung von Schäden haben. Je nach Sachlage drohen Leistungskürzungen oder Regressforderungen. Darüber hinaus können Schmerzensgeld-, Verdienstausfall- oder Schadensersatzansprüche zwischen den Beteiligten entstehen.
Kinder dürfen ebenfalls nicht einfach mitfahren
Besonders kritisch wird die Situation, wenn Kinder beteiligt sind. Nach der geltenden Rechtslage dürfen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich erst ab einem Alter von 14 Jahren selbst gefahren werden. Werden Kinder als Mitfahrer transportiert oder fahren sie den Roller selbst, können zusätzlich Fragen der Aufsichtspflicht und der Haftung der Eltern eine Rolle spielen.
Nach einem Unfall zählt schnelles Handeln
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall kommen, empfiehlt Rechtsanwalt Thomas Melletat, zunächst die Unfallstelle abzusichern, Verletzten zu helfen und – insbesondere bei Personenschäden – die Polizei zu verständigen. Ebenso wichtig sei es, Beweise zu sichern, Fotos anzufertigen, Zeugen zu notieren und den Vorfall zeitnah der Versicherung zu melden. Schuldeingeständnisse sollten ohne rechtliche Beratung möglichst vermieden werden.
Ein vermeintlich kleiner Regelverstoß mit großen Folgen
Was viele als harmlose Mitfahrgelegenheit betrachten, kann sich im Ernstfall zu einem kostspieligen Rechtsproblem entwickeln. Ein kurzer gemeinsamer Weg auf dem E-Scooter kann nicht nur Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch strafrechtliche Ermittlungen, langwierige Haftungsfragen und Schwierigkeiten mit der Versicherung auslösen.
Die Empfehlung des Rechtsexperten fällt daher eindeutig aus: Wer rechtliche und finanzielle Risiken vermeiden möchte, sollte E-Scooter ausschließlich so nutzen, wie sie vorgesehen sind – eine Person, ein Fahrzeug.