Wer wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird oder hohe Steuerschulden angehäuft hat, denkt meist an Geldstrafen, Nachzahlungen oder sogar Freiheitsstrafen. Weniger bekannt ist jedoch, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch der Reisepass entzogen oder die Ausstellung eines neuen Passes verweigert werden kann. Darauf weist der Münchner Steuerstrafrechtler und Fachanwalt Maximilian Krämer in einem aktuellen Rechtstipp hin.
Nach den Vorschriften des Passgesetzes handelt es sich dabei ausdrücklich nicht um eine strafrechtliche Sanktion. Vielmehr soll verhindert werden, dass sich Betroffene einer laufenden Strafverfolgung oder ihren steuerlichen Verpflichtungen durch einen Aufenthalt im Ausland entziehen. Grundlage sind die §§ 7 und 8 PassG, die den Behörden einen entsprechenden Ermessensspielraum einräumen.
Keine automatische Maßnahme bei Steuerstrafverfahren
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass bereits ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren automatisch zum Passentzug führen könne. Genau das ist nach Darstellung von Krämer jedoch nicht der Fall. Die Behörden müssen vielmehr konkrete Tatsachen nachweisen, die darauf schließen lassen, dass der Betroffene sich der Strafverfolgung tatsächlich entziehen will.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht weder der bloße Verdacht einer Steuerhinterziehung noch die Höhe eines möglichen Steuerschadens allein aus. Entscheidend sei stets eine Gesamtwürdigung aller Umstände.
Behörden prüfen zahlreiche Indizien
Zu den Umständen, die für einen sogenannten Entziehungswillen sprechen können, gehören beispielsweise ein dauerhafter Aufenthalt im Ausland, fehlende Rückkehrbereitschaft, die Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland, mangelnde Zusammenarbeit mit den Behörden oder Vermögensverschiebungen ins Ausland. Auch erhebliche, vollziehbare Steuerschulden können ein wichtiges Indiz sein, sofern weitere belastende Umstände hinzukommen.
Nach Auffassung des Rechtsanwalts müssen die Behörden jedoch jeden Einzelfall sorgfältig prüfen. Ein Automatismus sei gesetzlich ausdrücklich nicht vorgesehen.
Hohe Steuerschulden können ebenfalls problematisch werden
Nicht nur laufende Strafverfahren können passrechtliche Folgen haben. Auch bei erheblichen Steuerrückständen kann der Staat tätig werden. Voraussetzung ist allerdings, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Betroffene wolle sich seinen steuerlichen Verpflichtungen dauerhaft entziehen.
Eine gesetzlich festgelegte Mindesthöhe der Steuerschulden existiert dabei nicht. Vielmehr bewerten die Behörden sämtliche Umstände gemeinsam. Zahlungsausfälle allein reichen regelmäßig nicht aus.
Passentzug ist nur das letzte Mittel
Selbst wenn ein gesetzlicher Versagungsgrund vorliegt, muss die Behörde den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Das Passgesetz sieht ausdrücklich vor, dass mildere Maßnahmen Vorrang haben können.
Dazu zählen etwa eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit, eine Beschränkung auf bestimmte Reiseländer oder andere Auflagen. Auch eine Sicherheitsleistung, ein verbindlicher Zahlungsplan mit dem Finanzamt oder eine nachweisbare Rückkehrbereitschaft können gegen einen vollständigen Passentzug sprechen.
Schnelles Handeln ist entscheidend
Betroffene sollten nach Erhalt eines entsprechenden Bescheids nicht abwarten. Gegen Passversagungen oder Passentziehungen stehen verwaltungsrechtliche Rechtsmittel zur Verfügung. Je nach Situation kommen Widerspruch, Klage oder ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in Betracht.
Nach Einschätzung von Krämer ist insbesondere zu prüfen, auf welche Tatsachen die Behörde ihre Entscheidung stützt und ob tatsächlich ausreichend Anhaltspunkte für einen Entziehungswillen bestehen. Ebenso müsse hinterfragt werden, ob eine weniger einschneidende Maßnahme ausreichend gewesen wäre.
Keine Vorverurteilung durch Passentzug
Der Rechtstipp macht zudem deutlich, dass ein Passentzug keine Aussage über die strafrechtliche Schuld eines Betroffenen trifft. Die Maßnahme dient ausschließlich der Gefahrenabwehr und erfolgt unabhängig davon, ob später tatsächlich eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung erfolgt.
Für Betroffene bedeutet dies: Auch ohne rechtskräftiges Urteil können passrechtliche Einschränkungen drohen. Gleichzeitig bestehen aber rechtliche Möglichkeiten, sich gegen unverhältnismäßige Entscheidungen zur Wehr zu setzen und eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen