Für die Bergmann Hausbau GmbH mit Firmensitz im Buchenring 20a in 21717 Deinste ist das Insolvenzantragsverfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet worden. Das Amtsgericht Stade hat den Insolvenzantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 73 IN 52/26 am 30. Juni 2026 gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.
Mit der Entscheidung stellte das Insolvenzgericht fest, dass das Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit kommt es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.
Die Bergmann Hausbau GmbH war im Bereich des Wohnungs- und Einfamilienhausbaus tätig. Das Unternehmen plante und errichtete schlüsselfertige Wohnhäuser und begleitete Bauherren von der Projektplanung über die Bauausführung bis zur Fertigstellung. Zum Leistungsspektrum gehörten insbesondere der Neubau von Einfamilienhäusern, individuelle Wohnbauprojekte sowie die Koordination der verschiedenen Gewerke während der Bauphase.
Darüber hinaus bot die Gesellschaft Beratungsleistungen rund um Bauvorhaben, Grundstücksentwicklung und Bauplanung an. Ziel des Unternehmens war es, individuelle Wohnlösungen nach den Wünschen der Bauherren zu realisieren und sämtliche Bauleistungen aus einer Hand zu koordinieren.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse endet das Verfahren, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren.