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Warnungen der IOSCO
FMA warnt vor Reimund Morgenfurt – Anbieter verfügt über keine Erlaubnis zur Kreditvermittlung
FMA warnt vor CIB FinanzGruppe – Anbieter besitzt keine Erlaubnis für Kreditgeschäfte

FMA warnt vor Reimund Morgenfurt – Anbieter verfügt über keine Erlaubnis zur Kreditvermittlung

geralt (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine Warnung vor den Angeboten von Reimund Morgenfurt veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde verfügt der Anbieter über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.

Nach den veröffentlichten Informationen tritt der Anbieter unter der Website www.reimund-morgenfurt.at sowie der E-Mail-Adresse kontakt@reimund-morgenfurt.at auf und gibt Wien als Unternehmenssitz an.

Keine Erlaubnis für Kreditvermittlung

Die FMA weist darauf hin, dass Reimund Morgenfurt insbesondere keine Berechtigung zur Vermittlung von Kreditgeschäften gemäß § 1 Abs. 1 Z 18 lit. b des österreichischen Bankwesengesetzes besitzt.

Unternehmen, die derartige Bankgeschäfte in Österreich gewerbsmäßig anbieten oder vermitteln möchten, benötigen hierfür eine entsprechende Konzession der Finanzmarktaufsicht.

Warnung an Verbraucher

Die Veröffentlichung der FMA erfolgt auf Grundlage von § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz und soll Verbraucher vor möglichen Risiken schützen. Wer Angebote zur Kreditvermittlung oder andere Bankdienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, sollte vorab überprüfen, ob der Anbieter über die erforderliche behördliche Zulassung verfügt.

Fehlt eine entsprechende Konzession, besteht das Risiko, dass angebotene Dienstleistungen außerhalb des gesetzlichen Aufsichtsrahmens erbracht werden.

Zulassung vor Vertragsabschluss prüfen

Die FMA empfiehlt Verbrauchern, die Berechtigung eines Finanzdienstleisters vor Vertragsabschluss in der offiziellen Unternehmensdatenbank der Aufsichtsbehörde zu überprüfen. Dies gilt insbesondere bei Kreditangeboten, Finanzierungen und sonstigen Bankgeschäften, die über das Internet oder telefonisch vermittelt werden.

Fazit

Mit ihrer Warnung macht die FMA deutlich, dass Reimund Morgenfurt nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu betreiben. Insbesondere die Vermittlung von Kreditgeschäften ist dem Anbieter untersagt. Verbraucher sollten entsprechende Angebote sorgfältig prüfen und ausschließlich mit zugelassenen Finanzdienstleistern zusammenarbeiten.

 

Hier die FMA Österreich Meldung:

Achtung! Die FMA warnt vor Angeboten der Reimund Morgenfurt

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Warnung

BEKANNTMACHUNG

Achtung! Die FMA warnt vor Angeboten der

Reimund Morgenfurt

Web: www.reimund-morgenfurt.at

E-Mail: kontakt@reimund-morgenfurt.at

Mit angeblichem Sitz in: Wien

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher insbesondere die Vermittlung von Kreditgeschäften gemäß § 1 Abs.1 Z. 18 lit. b Bankwesengesetz nicht gestattet.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

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