Dark Mode Light Mode

FMA warnt vor CIB FinanzGruppe – Anbieter besitzt keine Erlaubnis für Kreditgeschäfte

geralt (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine öffentliche Warnung vor Geschäften mit der CIB FinanzGruppe veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde verfügt der Anbieter über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu betreiben.

Die CIB FinanzGruppe tritt über die Website www.cibfinanzgruppe.com sowie die E-Mail-Adresse cib.finanzg@kundendienst.pro auf und gibt einen Unternehmenssitz in 1030 Wien an.

Keine Zulassung für Kreditgeschäfte

Nach Feststellung der FMA besitzt der Anbieter insbesondere keine Konzession zur Durchführung von Kreditgeschäften gemäß § 1 Absatz 1 Ziffer 3 des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG).

Kreditgeschäfte dürfen in Österreich ausschließlich von Unternehmen erbracht werden, die über eine entsprechende aufsichtsrechtliche Bewilligung verfügen. Die CIB FinanzGruppe erfüllt diese Voraussetzung nach Angaben der FMA nicht.

FMA rät zu besonderer Vorsicht

Die Warnung wurde auf Grundlage von § 4 Absatz 7 Bankwesengesetz veröffentlicht. Sie soll Verbraucher und Unternehmen vor möglichen Risiken schützen, die mit Geschäften bei nicht zugelassenen Anbietern verbunden sind.

Wer Finanzierungen oder andere Bankdienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, sollte vor Vertragsabschluss stets überprüfen, ob der Anbieter in der Unternehmensdatenbank der FMA registriert und zur Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen berechtigt ist.

Warnsignale bei Finanzangeboten

Die FMA empfiehlt besondere Vorsicht, wenn Anbieter:

  • Kreditgeschäfte ohne nachweisbare Zulassung anbieten,
  • ausschließlich über Internetseiten oder E-Mail erreichbar sind,
  • oder keine nachvollziehbaren Angaben zu ihrer aufsichtsrechtlichen Zulassung machen.

Fehlt eine behördliche Konzession, bestehen für Kunden erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken.

Fazit

Mit ihrer aktuellen Warnung macht die FMA deutlich, dass die CIB FinanzGruppe nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu betreiben. Insbesondere das Angebot von Kreditgeschäften erfolgt nach Angaben der Aufsichtsbehörde ohne die erforderliche Zulassung. Verbraucher sollten entsprechende Angebote sorgfältig prüfen und ausschließlich mit zugelassenen Finanzinstituten zusammenarbeiten.

 

Hier die FMA Österreich Meldung:

Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit CIB FinanzGruppe

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Allgemein
  • Warnung

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:

CIB FinanzGruppe

Web: https://www.cibfinanzgruppe.com/
E-Mail: cib.finanzg@kundendienst.pro

mit angeblichem Sitz in 1030 Wien.

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher das Kreditgeschäft ( § 1 Abs 1 Z 3 Bankwesengesetz) nicht gestattet.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

FMA warnt vor Reimund Morgenfurt – Anbieter verfügt über keine Erlaubnis zur Kreditvermittlung

Next Post

BaFin warnt vor utewealth.de – Identitätsmissbrauch zulasten der Ute Schaefer Wealth GmbH