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Erin Handels UG aus Castrop-Rauxel: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Erin Handels UG (haftungsbeschränkt) mit Firmensitz in der Dammstraße 21 in 44575 Castrop-Rauxel ist das Insolvenzeröffnungsverfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet worden. Das Amtsgericht Dortmund hat den Eigenantrag der Gesellschaft im Verfahren mit dem Aktenzeichen 259 IN 104/25 durch Beschluss vom 26. Juni 2026 mangels Masse abgewiesen.

Mit der Entscheidung stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit kann das Verfahren nicht eröffnet werden.

Die Erin Handels UG (haftungsbeschränkt) war im Handel mit Baby- und Kinderbedarf tätig. Das Unternehmen vertrieb Produkte rund um die Erstausstattung von Säuglingen und Kleinkindern sowie Artikel für den Familienalltag. Zum Sortiment gehörten unter anderem Babyzubehör, Pflege- und Ausstattungsartikel sowie Produkte für die Versorgung und Betreuung von Kindern. Die Gesellschaft war auf den Vertrieb entsprechender Waren ausgerichtet und bediente damit den Markt für Baby- und Kinderbedarf.

Der Insolvenzantrag war am 15. September 2025 beim Amtsgericht Dortmund eingegangen. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse entschied das Gericht nun, dass die vorhandenen Vermögenswerte für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht ausreichen. Die Abweisung mangels Masse beendet das Verfahren, sofern keine ausreichenden Vermögenswerte nachträglich festgestellt werden oder erfolgreiche Rechtsmittel eingelegt werden.

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