Die WORKforce Leasing S & R GmbH mit Firmensitz in der Erfurter Landstraße 5 in 99867 Gotha steht vor einem Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Erfurt hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 177 IN 232/26 am 26. Juni 2026 um 11:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Stunz aus Erfurt bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit können Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden. Dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung offener Forderungen.
Die WORKforce Leasing S & R GmbH ist seit ihrer Gründung im Jahr 2013 als Personaldienstleister tätig. Das Unternehmen konzentrierte sich auf die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Vermittlung von Personal an Unternehmen unterschiedlichster Branchen. Zum Leistungsspektrum gehörten die Rekrutierung und Bereitstellung von Arbeitskräften für Industrie, Logistik, Produktion, Handwerk und weitere Wirtschaftszweige. Darüber hinaus bot das Unternehmen Personalvermittlung, Bewerbermanagement und individuelle Personallösungen für Unternehmen an.
Ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells war die Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem In- und Ausland. Das Unternehmen warb gezielt internationale Fach- und Hilfskräfte an und unterstützte diese unter anderem bei der Unterbringung, dem Transport zum Arbeitsplatz sowie bei organisatorischen Fragen rund um den Arbeitsbeginn in Deutschland. Zusätzlich wurden Fortbildungsangebote, beispielsweise für Gabelstaplerfahrer, sowie Übernahmemöglichkeiten bei Kundenunternehmen beworben.
Die Gesellschaft trat nach außen mit dem Anspruch auf, Unternehmen flexible Personallösungen anzubieten und gleichzeitig Arbeitnehmern langfristige Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen. Auf ihrer Unternehmenspräsenz wurden zahlreiche Stellenangebote veröffentlicht und Dienstleistungen sowohl für Bewerber als auch für Unternehmen angeboten.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Sanierung oder Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.