Die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH mit Sitz in Langen (Ems) befindet sich erneut in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Lingen (Ems) ordnete am 25. Juni 2026 um 18:00 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 18 IN 36/26 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft an.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen von der Kanzlei Brinkmann & Partner in Münster bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu leisten.
Die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH hat ihren Firmensitz in der Nordholter Straße 1 in 49838 Langen (Ems) und ist beim Amtsgericht Osnabrück unter der Handelsregisternummer HRB 210568 eingetragen. Geschäftsführer ist Michael Sieg.
Die Gesellschaft war die zentrale Beteiligungs- und Holdinggesellschaft der international tätigen ThomasLloyd-Gruppe, die sich auf Investitionen in nachhaltige Infrastruktur- und Energieprojekte spezialisiert hat. Zum Unternehmensgegenstand gehören insbesondere der Erwerb, die Planung, die Errichtung, der Betrieb sowie die Vermietung und Verpachtung von Anlagen und Projekten im Cleantech-Bereich. Darüber hinaus umfasst die Geschäftstätigkeit die Finanzierung und Verwertung von Patenten und Lizenzen, die Verwaltung eigenen Vermögens, das Halten und Führen von Unternehmensbeteiligungen sowie der Erwerb, die Entwicklung und Bebauung von Grundstücken einschließlich deren späterer Vermarktung oder Vermietung.
Die ThomasLloyd-Gruppe war über viele Jahre als Anbieter von Beteiligungs- und Infrastrukturinvestments im Bereich erneuerbarer Energien aktiv. Investitionsschwerpunkte lagen insbesondere auf Solarenergie-, Biomasse-, Wasserkraft- und weiteren nachhaltigen Infrastrukturprojekten, vor allem in Asien und anderen internationalen Wachstumsmärkten. Über verschiedene Anlageprodukte konnten sich private und institutionelle Investoren an diesen Projekten beteiligen.
Bemerkenswert ist, dass über die Gesellschaft bereits Anfang des Jahres ein vorläufiges Insolvenzverfahren geführt wurde, das später wieder aufgehoben worden war. Mit dem nun eingeleiteten Verfahren steht die Holding jedoch erneut unter insolvenzrechtlicher Aufsicht.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft umfassend prüfen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen, ob ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind und welche Möglichkeiten für eine Fortführung oder Restrukturierung bestehen.
Die erneute Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dürfte insbesondere für Anleger, Investoren, Gläubiger und Geschäftspartner der ThomasLloyd-Gruppe von erheblicher Bedeutung sein. Die weitere Entwicklung des Verfahrens mit dem Aktenzeichen 18 IN 36/26 wird zeigen, ob eine Sanierung der Holding möglich ist oder ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden muss.