Im jahrelangen Streit um die Darstellung von Bonus-Coupons in der Rewe-App hat der Handelskonzern einen wichtigen Etappensieg erzielt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ihre Klage gegen den Lebensmittelhändler zurückgezogen, nachdem sich im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage abgezeichnet hatte.
Auslöser des Verfahrens waren digitale Bonus-Coupons in der Rewe-App. Kunden konnten beim Kauf bestimmter Produkte Bonusguthaben sammeln und dieses später bei weiteren Einkäufen einlösen. Die Verbraucherzentrale beanstandete jedoch, dass auf den Coupons zwar die Höhe des Bonus angegeben wurde, nicht aber der Preis des jeweiligen Produkts. Nach Ansicht der Verbraucherschützer fehlte damit eine wesentliche Information, die für eine informierte Kaufentscheidung notwendig sei.
Das Landgericht Köln folgte dieser Argumentation zunächst und gab der Verbraucherzentrale Ende 2025 Recht. Rewe legte daraufhin Berufung ein.
Im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln deutete sich jedoch eine andere rechtliche Bewertung an. Nach Einschätzung des Gerichts bestand offenbar keine Verpflichtung, auf den Bonus-Coupons zusätzliche Preisangaben zu machen. Angesichts der erkennbar geringen Erfolgsaussichten entschied sich die Verbraucherzentrale schließlich, ihre Klage zurückzuziehen.
Mit dem Rückzug wird das Urteil des Landgerichts Köln gegenstandslos. Rewe sieht sich dadurch in seiner Rechtsauffassung bestätigt und kann das bisherige Modell der Bonus-Coupons vorerst unverändert fortführen.
Der Fall ist Teil einer größeren juristischen Debatte über Rabatt- und Treueprogramme im Einzelhandel. In den vergangenen Monaten beschäftigten ähnliche Verfahren zahlreiche Gerichte. Dabei ging es unter anderem um exklusive App-Rabatte, Kundenbindungsprogramme und die Frage, welche Informationen Verbrauchern bei digitalen Angeboten zur Verfügung gestellt werden müssen.
Mehrere Klagen gegen Handelsunternehmen wegen exklusiver Rabatte für App-Nutzer blieben bislang erfolglos. Gleichzeitig prüfen Gerichte weiterhin, in welchem Umfang die Nutzung von Kundendaten als Gegenleistung für digitale Vorteile rechtlich zulässig ist. Die unterschiedlichen Entscheidungen zeigen, dass viele Fragen rund um digitale Bonusprogramme und Kundenbindungsmodelle noch nicht abschließend geklärt sind.
Für Verbraucher bedeutet die aktuelle Entwicklung zunächst, dass Bonus-Coupons ohne zusätzliche Preisangaben nach der derzeitigen Rechtsauffassung weiterhin zulässig sein könnten. Ob künftig höchstrichterliche Entscheidungen für mehr Klarheit sorgen werden, bleibt jedoch abzuwarten.
Fest steht: Die rechtliche Auseinandersetzung über Rabatt-Apps, Bonusprogramme und den Umgang mit Verbraucherdaten wird den Einzelhandel auch in den kommenden Jahren weiter beschäftigen.