Viele Menschen beantragen die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB), weil gesundheitliche Einschränkungen ihren Alltag erheblich beeinflussen. Umso größer ist häufig die Enttäuschung, wenn die Behörde lediglich einen GdB von 20, 30 oder 40 feststellt. Doch ein solcher Bescheid muss nicht zwangsläufig das letzte Wort sein. Experten weisen darauf hin, dass Widersprüche in vielen Fällen erfolgreich sein können.
Der GdB entscheidet über wichtige Rechte
Der Grad der Behinderung dient als Maßstab dafür, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken. Erst ab einem GdB von 50 gilt eine Person rechtlich als schwerbehindert und kann zahlreiche Nachteilsausgleiche sowie besonderen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen.
Doch auch niedrigere Werte können von Bedeutung sein. So kann bei einem GdB von 30 oder 40 unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen erfolgen, was insbesondere im Berufsleben Vorteile bringen kann.
Nicht die Diagnose, sondern die Auswirkungen zählen
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, dass bestimmte Erkrankungen automatisch zu einem festgelegten GdB führen. Tatsächlich bewerten die Behörden nicht allein die medizinische Diagnose, sondern vor allem die konkreten Auswirkungen auf das tägliche Leben.
Entscheidend ist beispielsweise, wie stark die Beweglichkeit, Belastbarkeit oder Konzentrationsfähigkeit eingeschränkt sind und welche Folgen sich daraus für Beruf, Familie und soziale Kontakte ergeben. Deshalb können Menschen mit derselben Erkrankung durchaus unterschiedliche GdB-Werte erhalten.
Warum viele Bescheide kritisch hinterfragt werden sollten
In der Praxis beruhen Entscheidungen häufig auf medizinischen Unterlagen, die zwar Diagnosen enthalten, die tatsächlichen Einschränkungen im Alltag jedoch nur unzureichend beschreiben.
Besonders psychische Erkrankungen, chronische Schmerzen oder Erschöpfungssyndrome werden nach Einschätzung vieler Betroffener oftmals nicht ausreichend berücksichtigt. Hinzu kommt, dass die Wechselwirkungen mehrerer Erkrankungen nicht immer umfassend bewertet werden. Dadurch kann ein Gesamtbild entstehen, das die tatsächliche Belastung nur unvollständig widerspiegelt.
Mehrere Erkrankungen werden nicht addiert
Viele Antragsteller gehen davon aus, dass einzelne GdB-Werte einfach zusammengerechnet werden. Das ist jedoch nicht der Fall.
Stattdessen erfolgt eine Gesamtbewertung aller gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dabei wird geprüft, ob sich verschiedene Erkrankungen gegenseitig verstärken oder unterschiedliche Lebensbereiche betreffen. Gerade bei mehreren chronischen Leiden kann dies zu einer höheren Gesamtbewertung führen, als die isolierte Betrachtung einzelner Erkrankungen vermuten lässt.
Widerspruch innerhalb eines Monats möglich
Wer den Eindruck hat, dass sein Bescheid die tatsächlichen Einschränkungen nicht angemessen widerspiegelt, sollte die gesetzliche Frist beachten. Ein Widerspruch muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden.
Besonders wichtig ist eine nachvollziehbare Begründung. Dabei sollten nicht nur Diagnosen aufgelistet werden. Vielmehr kommt es darauf an, die konkreten Auswirkungen auf den Alltag, die Belastungsgrenzen, den Hilfebedarf sowie bestehende Therapieerfordernisse detailliert darzustellen.
Wenn der Widerspruch scheitert
Wird der Widerspruch zurückgewiesen, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht Klage zu erheben. Dort werden medizinische Sachverhalte häufig nochmals umfassend geprüft. Gerichte können zusätzliche Befundberichte anfordern oder unabhängige Sachverständigengutachten einholen.
Zwar führt nicht jedes Verfahren zu einem höheren GdB, doch gerade bei komplexen gesundheitlichen Einschränkungen kann eine gerichtliche Überprüfung sinnvoll sein.
Fazit
Ein niedriger GdB-Bescheid bedeutet nicht automatisch, dass die gesundheitlichen Einschränkungen korrekt bewertet wurden. Die Praxis zeigt, dass insbesondere bei mehreren Erkrankungen oder schwer nachvollziehbaren Krankheitsverläufen eine genauere Prüfung durchaus angebracht sein kann.
Für Betroffene gilt daher: Wer sich durch die Einstufung nicht angemessen berücksichtigt fühlt, sollte die Widerspruchsfrist nicht verstreichen lassen und den Bescheid sorgfältig überprüfen. Oft entscheidet eine detaillierte Darstellung der tatsächlichen Belastungen darüber, ob eine höhere Einstufung erreicht werden kann.