Die Sammelklage gegen Amazon wegen der Einführung von Werbung bei Prime Video stößt auf enorme Resonanz. Insgesamt 329.903 Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich bis zum Ende der Anmeldefrist am 9. Juni 2026 in das Klageregister eingetragen. Die Verbraucherzentrale Sachsen wertet diese Zahl als deutliches Signal für einen stärkeren Verbraucherschutz und gegen einseitige Vertragsänderungen bei digitalen Abonnements.
Aus Sicht der Verbraucherschützer zeigt die hohe Beteiligung, dass viele Kundinnen und Kunden nicht bereit sind, nachträgliche Verschlechterungen bestehender Verträge widerspruchslos hinzunehmen. Hintergrund des Verfahrens ist die Einführung von Werbung bei Prime Video sowie die Möglichkeit, gegen zusätzliche Gebühren weiterhin werbefrei zu streamen.
Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen spricht von einem eindrucksvollen Zeichen für Verbraucherrechte in Deutschland. Gleichzeitig sieht sie in der hohen Zahl der Registrierungen auch einen Hinweis auf Schwächen des deutschen Sammelklagesystems. Da Betroffene ihre Ansprüche aktiv anmelden müssen, würden viele Verbraucher ihre Rechte nicht wahrnehmen, obwohl sie möglicherweise ebenfalls betroffen seien.
Mit dem Ablauf der Anmeldefrist beginnt nun die gerichtliche Entscheidungsphase. Die mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht fand bereits am 19. Mai 2026 statt. Ein Urteil wird für den 17. Juli 2026 erwartet.
Die Verbraucherzentrale Sachsen rechnet nach den bisherigen rechtlichen Hinweisen des Gerichts damit, in erster Instanz möglicherweise zu unterliegen. Dennoch kündigen die Verbraucherschützer bereits an, eine mögliche Niederlage vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen. Nach ihrer Auffassung geht es um eine grundsätzliche Frage des digitalen Verbraucherschutzes: Dürfen Unternehmen laufende Verträge nachträglich verschlechtern und zusätzliche Kosten verlangen?
Parallel zur Sammelklage verfolgt die Verbraucherzentrale Sachsen eine weitere juristische Strategie. Bereits Ende 2025 wurde eine sogenannte Gewinnabschöpfungsklage gegen Amazon eingereicht. Ziel dieses Verfahrens ist es, mögliche Gewinne abzuschöpfen, die das Unternehmen durch die umstrittene Werbeeinführung erzielt haben könnte.
Dabei richtet sich die Klage insbesondere auf jene Kundinnen und Kunden, die sich nicht an der Sammelklage beteiligt haben. Sollten die Verbraucherschützer erfolgreich sein, würden die abgeschöpften Beträge allerdings nicht an die Betroffenen ausgezahlt, sondern in den Bundeshaushalt fließen.
Zusätzlich läuft eine weitere Sammelklage gegen Amazon, die von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geführt wird. Diese betrifft die Erhöhungen der Prime-Mitgliedsbeiträge aus dem Jahr 2022. Betroffene Prime-Kunden sollten prüfen, ob sie sich an diesem Verfahren beteiligen können.
Die außergewöhnlich hohe Zahl von nahezu 330.000 Registrierungen macht deutlich, welche Bedeutung die Auseinandersetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher hat. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens dürfte das Urteil weit über den konkreten Fall hinaus Auswirkungen auf die Rechte von Kunden digitaler Dienste und Abonnements haben.