Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird der Widerruf von Online-Verträgen künftig deutlich einfacher. Ab dem 19. Juni 2026 sind Unternehmen verpflichtet, auf ihren Internetseiten eine gut sichtbare digitale Widerrufsfunktion bereitzustellen. Damit soll die Ausübung bestehender Verbraucherrechte im digitalen Alltag erleichtert werden.
Bislang war der Abschluss eines Vertrags im Internet oft mit wenigen Klicks erledigt, während ein Widerruf deutlich aufwendiger ausfallen konnte. Verbraucher mussten häufig nach Kontaktformularen suchen, E-Mails verfassen oder sich durch verschiedene Menüpunkte klicken. Mit der neuen gesetzlichen Regelung soll dieser Unterschied beseitigt werden.
Der sogenannte Widerrufsbutton ermöglicht es künftig, einen online geschlossenen Vertrag unmittelbar auf der Internetseite des jeweiligen Anbieters zu widerrufen. Die Regelung basiert auf einer europäischen Richtlinie und wird in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.
Die neue Verpflichtung gilt für Verträge zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen beziehungsweise Verbrauchern, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und der Vertrag über eine digitale Benutzeroberfläche abgeschlossen wurde. Dazu zählen unter anderem Online-Shops, Streaming-Abonnements, Apps, digitale Dienstleistungen, Buchungsplattformen sowie Online-Marktplätze.
Am eigentlichen Widerrufsrecht ändert sich nichts. Verbraucher können weiterhin innerhalb der gesetzlichen Frist, die in den meisten Fällen 14 Tage beträgt, von einem Vertrag zurücktreten. Neu ist lediglich die Möglichkeit, den Widerruf direkt über die Internetseite des Unternehmens zu erklären.
Die Widerrufsfunktion muss eindeutig erkennbar und klar beschriftet sein. Zulässige Bezeichnungen sind beispielsweise „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“. Unternehmen dürfen die Funktion nicht verstecken oder unnötig erschweren.
Wichtig ist zudem die Unterscheidung zum bereits bekannten Kündigungsbutton. Während eine Kündigung ein bestehendes Vertragsverhältnis für die Zukunft beendet, macht ein Widerruf den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist rückgängig. Beide Funktionen müssen von den Unternehmen klar voneinander getrennt werden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt die Neuregelung ausdrücklich. Nach Ansicht der Verbraucherschützer wird damit ein bestehendes Ungleichgewicht beseitigt. Wer einen Vertrag online schnell und unkompliziert abschließen könne, müsse auch die Möglichkeit haben, diesen ebenso einfach wieder zu widerrufen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet die Änderung mehr Transparenz und weniger bürokratische Hürden. Gerade bei Online-Abonnements, digitalen Dienstleistungen oder spontanen Bestellungen soll der neue Widerrufsbutton dazu beitragen, bestehende Rechte einfacher und schneller durchsetzen zu können.
Die Verbraucherzentrale Sachsen kündigte an, die Umsetzung der neuen Vorgaben aufmerksam zu beobachten. Unternehmen, die die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfunktion nicht ordnungsgemäß bereitstellen oder Widerrufe unzulässig ablehnen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Mit dem neuen Widerrufsbutton wird damit ein weiterer Schritt unternommen, Verbraucherrechte an die Anforderungen der digitalen Wirtschaft anzupassen und den Schutz von Kundinnen und Kunden im Online-Handel zu stärken.