Im langjährigen Insolvenzverfahren der Dermentzis Liegenschaften UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG hat das Amtsgericht Charlottenburg einen weiteren Verfahrensschritt eingeleitet. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 36d IN 3488/15 werden nachträglich angemeldete Insolvenzforderungen nun im schriftlichen Verfahren geprüft.
Die Gesellschaft hatte ihren Sitz in der Joachimsthaler Straße 10 in 10719 Berlin und war unter der Handelsregisternummer HRA 46234 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin war die Dermentzis Liegenschaften Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Geschäftsführer Alexandros Dermentzis.
Nach dem Beschluss des Insolvenzgerichts vom 16. Juni 2026 betrifft die Prüfung eine bis zum Stichtag nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderung gemäß § 38 Insolvenzordnung. Die Beteiligten haben nun bis zum 14. Juli 2026 Gelegenheit, der Forderungsanmeldung schriftlich zu widersprechen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt die Forderung nach Abschluss der Prüfung als festgestellt und wird in die Insolvenztabelle aufgenommen.
Die Dermentzis Liegenschaften UG & Co. KG war im Immobilienbereich tätig. Unternehmensgegenstand war der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und die wirtschaftliche Nutzung von Immobilien und Grundstücken. Solche Gesellschaften dienen häufig als Besitz- oder Objektgesellschaften für Wohn- und Gewerbeimmobilien und verwalten entsprechende Immobilienbestände.
Das Insolvenzverfahren läuft bereits seit dem Jahr 2015 und gehört damit zu den älteren noch anhängigen Verfahren am Amtsgericht Charlottenburg. Die aktuelle Entscheidung zeigt, dass selbst viele Jahre nach der Verfahrenseröffnung noch Forderungen angemeldet und geprüft werden können. Solche nachträglichen Prüfungen sind insbesondere dann erforderlich, wenn Gläubiger ihre Ansprüche erst verspätet geltend machen oder neue Unterlagen zur Forderungsbegründung vorlegen.
Mit dem nun angeordneten schriftlichen Prüfungsverfahren setzt das Insolvenzgericht die Abwicklung des Verfahrens 36d IN 3488/15 fort. Ob die nachträglich angemeldete Forderung endgültig festgestellt wird, hängt davon ab, ob innerhalb der gesetzten Frist Einwendungen erhoben werden. Erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist und Abschluss der Prüfung wird über die Aufnahme der Forderung in die Insolvenztabelle entschieden.