Die amo caravaning GmbH aus Möser bei Magdeburg befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Stendal hat am 17. Juni 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 7 IN 126/26 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet.
Das Unternehmen hat seinen Firmensitz in der Chaussee 14 B in 39291 Möser und ist unter der Handelsregisternummer HRB 22751 beim Amtsgericht Stendal eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Michael Ohmann.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Lutz Köster aus Magdeburg bestellt. Nach der Entscheidung des Gerichts sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurden die Schuldner des Unternehmens aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu leisten.
Die amo caravaning GmbH ist im Bereich Freizeitfahrzeuge und Caravaning tätig. Das Unternehmen betreibt den Handel mit Wohnmobilen, Wohnwagen und Campingfahrzeugen sowie den Verkauf von Zubehör, Ersatzteilen und Ausstattungsprodukten für Camping- und Reisefahrzeuge. Darüber hinaus gehören Werkstatt- und Serviceleistungen, Reparaturen, Wartungen, Nachrüstungen sowie die technische Betreuung von Freizeitfahrzeugen zum Leistungsspektrum. Am Standort Möser zählt das Unternehmen seit Jahren zu den bekannten Anbietern im Caravaning-Sektor der Region.
Die Caravaning-Branche konnte in den vergangenen Jahren zunächst von einem starken Nachfrageanstieg profitieren. Nach dem Boom während und unmittelbar nach der Corona-Pandemie haben sich die Marktbedingungen jedoch deutlich verändert. Steigende Finanzierungskosten, höhere Preise für Fahrzeuge und Zubehör sowie eine rückläufige Kaufbereitschaft vieler Verbraucher belasten mittlerweile zahlreiche Händler und Servicebetriebe. Gleichzeitig führen hohe Lagerbestände und ein zunehmender Wettbewerbsdruck zu zusätzlichen Herausforderungen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll nun geprüft werden, ob die wirtschaftliche Sanierung des Unternehmens möglich ist und ob ausreichende Vermögenswerte für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorhanden sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die Vermögenslage analysieren und die Voraussetzungen für das weitere Verfahren bewerten.
Das Verfahren 7 IN 126/26 befindet sich derzeit noch in der vorläufigen Phase. Der Geschäftsbetrieb kann grundsätzlich fortgeführt werden, wesentliche wirtschaftliche Entscheidungen stehen jedoch unter der Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters. Ob eine Sanierung gelingt oder ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, bleibt Gegenstand der weiteren Prüfungen.