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EU-Parlament zieht Grenze bei Fleischbezeichnungen: „Veggie-Burger“ bleibt, „Tofu-Schnitzel“ muss verschwinden

kmw737 (CC0), Pixabay

Nach jahrelangen Diskussionen um die Kennzeichnung pflanzlicher Fleischalternativen hat das Europäische Parlament eine Entscheidung getroffen, die sowohl Landwirte als auch Hersteller vegetarischer und veganer Produkte betrifft. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ oder „Gemüse-Burger“ weiterhin verwendet werden dürfen, werden klassische Fleischbezeichnungen künftig stärker geschützt. Bezeichnungen wie „Tofu-Kotelett“, „veganes Huhn“ oder „Seitan-Steak“ sollen künftig nicht mehr zulässig sein.

Die Regelung ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Stärkung der Position von Landwirtinnen und Landwirten innerhalb der Lebensmittelversorgungskette. Das Europäische Parlament stimmte in Straßburg für eine Reihe von Vorschriften, die Produzenten bessere Marktbedingungen und mehr Transparenz bei der Preisgestaltung ermöglichen sollen.

Im Zentrum der Diskussion stand jedoch insbesondere die Frage, wie pflanzliche Alternativen zu Fleischprodukten künftig bezeichnet werden dürfen. Nach der neuen Regelung wird Fleisch ausdrücklich als die zum Verzehr geeigneten Teile von Tieren definiert. Damit sollen bestimmte traditionelle Fleischbegriffe ausschließlich tierischen Produkten vorbehalten bleiben.

Für Verbraucher bedeutet dies, dass viele bekannte Produktnamen erhalten bleiben werden. Ein „Veggie-Burger“ oder „veganer Burger“ darf weiterhin verkauft werden. Dagegen sollen Begriffe, die unmittelbar auf bestimmte Fleischstücke oder tierische Körperteile verweisen, künftig nicht mehr für pflanzliche Produkte verwendet werden dürfen. Ein „Tofu-Kotelett“ oder ein „veganes Steak“ würden nach dieser Definition nicht mehr zulässig sein.

Befürworter der Regelung argumentieren, dass Verbraucher vor möglichen Missverständnissen geschützt werden sollen. Wer ein Produkt kauft, müsse bereits anhand der Bezeichnung erkennen können, ob es sich um ein tierisches oder pflanzliches Lebensmittel handelt. Zudem sehen viele Vertreter der Landwirtschaft in den traditionellen Fleischbezeichnungen einen wichtigen Bestandteil ihrer wirtschaftlichen Identität.

Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig begrüßte den gefundenen Kompromiss und erklärte, dort, wo Fleisch draufstehe, müsse auch tatsächlich Fleisch enthalten sein. Vegetarische Hühnerkeulen oder vegane Schnitzel seien aus seiner Sicht widersprüchliche Begriffe, die für Verbraucher irreführend wirken könnten.

Auf der anderen Seite kritisieren Vertreter der veganen Lebensmittelindustrie die Einschränkungen. Ihrer Ansicht nach haben sich viele Begriffe längst als verständliche Orientierungshilfen etabliert. Verbraucher wüssten in der Regel sehr genau, dass ein „veganes Schnitzel“ kein tierisches Fleisch enthält. Die Bezeichnungen würden vielmehr Auskunft über die Form, Zubereitungsart oder den Verwendungszweck eines Produkts geben.

Neben der Diskussion über Fleischersatzprodukte verfolgt die neue EU-Regelung jedoch vor allem agrarpolitische Ziele. Künftig sollen die Endpreise landwirtschaftlicher Erzeugnisse die tatsächlichen Produktionskosten stärker widerspiegeln. Hierfür sollen die Mitgliedstaaten digitale Preisindikatoren veröffentlichen, die als Orientierung bei Vertragsverhandlungen dienen können. Ziel ist es, die oftmals schwache Verhandlungsposition landwirtschaftlicher Betriebe gegenüber großen Handelsketten zu verbessern.

Darüber hinaus enthält das Maßnahmenpaket spezielle Regelungen für die Milchwirtschaft. Verbindliche schriftliche Verträge sollen Milcherzeugern mehr Planungssicherheit geben und ihre Position in der Wertschöpfungskette stärken.

Die nun verabschiedete Regelung ist allerdings nicht dauerhaft angelegt. Sie gilt zunächst bis Ende 2027. Bis dahin soll die umfassende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union abgeschlossen werden. Es ist daher durchaus möglich, dass die Diskussion über Fleischersatzprodukte, Verbrauchertransparenz und die Rolle pflanzlicher Alternativen in der Ernährungspolitik in den kommenden Jahren erneut geführt wird.

Fest steht bereits heute: Das Europäische Parlament hat einen Mittelweg gewählt. Während die umstrittenen „Veggie-Burger“ erhalten bleiben, werden klassische Fleischbegriffe künftig stärker geschützt. Damit versucht die EU, den Interessen von Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie und Verbrauchern gleichermaßen Rechnung zu tragen – auch wenn die Debatte über die richtige Kennzeichnung pflanzlicher Produkte damit wohl noch lange nicht beendet sein dürfte.

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