Die Marina Zernsee GmbH & Co. KG aus Werder (Havel) befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Potsdam hat am 10. Juni 2026 um 08:30 Uhr im Verfahren unter dem Aktenzeichen 660 IN 94/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Zur Uferaue 1, 14542 Werder (Havel) ist beim Amtsgericht Potsdam unter der Handelsregisternummer HRA 1904 P eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Marina Zernsee Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Randy Joachim Schirmeister.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner aus Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind seit dem gerichtlichen Beschluss nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zudem wurde sie ermächtigt, Forderungen einzuziehen, ein Treuhandkonto sowie ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens umfassend zu prüfen.
Die Marina Zernsee GmbH & Co. KG war über viele Jahre als Betreiberin einer modernen Marina im Raum Werder (Havel) tätig. Das Unternehmen bot ein breites Spektrum an Dienstleistungen rund um den Wassersport an. Dazu gehörten die Vermietung von Dauer- und Gastliegeplätzen für Motorboote und Yachten, die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten, die Bereitstellung von Winterlagerkapazitäten sowie technische Serviceleistungen für Bootseigner.
Darüber hinaus verfügte die Marina über die notwendige Infrastruktur zur Versorgung von Wassersportlern und war ein bedeutender Anlaufpunkt für Freizeitkapitäne in der Region. Die Nähe zu den Berliner und Brandenburger Wasserstraßen machte den Standort besonders attraktiv. Das Unternehmen trug damit auch zur touristischen Entwicklung des Havellandes bei.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung verfolgt das Gericht das Ziel, die Vermögenswerte der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu sichern. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird nun prüfen, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken und ob eine Sanierung beziehungsweise Fortführung des Geschäftsbetriebes möglich erscheint.
Für Geschäftspartner und Gläubiger ist insbesondere zu beachten, dass Leistungen auf offene Forderungen grundsätzlich nur noch unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnungen erbracht werden dürfen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ausdrücklich ermächtigt, Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und die hierfür erforderlichen Konten einzurichten.
Die weitere Entwicklung des Verfahrens wird zeigen, ob die Marina Zernsee GmbH & Co. KG ihre Geschäftstätigkeit fortführen kann oder ob die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens erforderlich wird. Fest steht, dass mit dem Beschluss des Amtsgerichts Potsdam unter dem Aktenzeichen 660 IN 94/26 ein bedeutender Betreiber im regionalen Wassersport- und Freizeitbereich vor einer ungewissen Zukunft steht.