Für die baugrund gesellschaft für immobilienprojekte mbH mit Sitz in Berg am Starnberger See gibt es keine Aussicht auf ein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Weilheim in Oberbayern hat den Eigenantrag des Unternehmens auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels ausreichender Vermögenswerte abgewiesen.
Betroffen ist die unter der Handelsregisternummer HRB 178607 beim Amtsgericht München eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Aufkirchner Straße 2 in 82335 Berg. Geschäftsführer des Unternehmens ist Rainer Behlke. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen IN 413/25 geführt.
Nach den Feststellungen des Gerichts reicht das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 09. Juni 2026 gemäß § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.
Die baugrund gesellschaft für immobilienprojekte mbH war im Bereich der Entwicklung und Realisierung von Immobilienprojekten tätig. Unternehmen dieser Branche übernehmen typischerweise die Planung, Koordination und Vermarktung von Bauvorhaben sowie die Entwicklung von Grundstücken bis zur Baureife.
Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse gilt als besonders schwerwiegendes Signal für die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens. Sie bedeutet, dass selbst die finanziellen Mittel für die Durchführung eines geordneten Insolvenzverfahrens nicht mehr vorhanden sind. Für Gläubiger sind die Aussichten auf eine spätere Befriedigung ihrer Forderungen in solchen Fällen regelmäßig äußerst gering.
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Weilheim endet das Insolvenzeröffnungsverfahren der baugrund gesellschaft für immobilienprojekte mbH zunächst ohne die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Das Unternehmen reiht sich damit in die zunehmende Zahl von Gesellschaften aus der Immobilienbranche ein, die angesichts hoher Finanzierungskosten und eines schwierigen Marktumfelds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.