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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei SAFTIG Besitzgesellschaft mbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten innerhalb der Unternehmensgruppe Saftig haben eine weitere Gesellschaft erfasst. Das Amtsgericht Mayen hat im Verfahren unter dem Aktenzeichen 7 IN 71/26 am 10. Juni 2026 um 12:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SAFTIG Besitzgesellschaft mbH & Co. KG angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz im Drieschweidenweg 10 in 56648 Saffig ist beim Amtsgericht Koblenz unter der Handelsregisternummer HRA 22368 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die SAFTIG Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Nico Saftig.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Mechthild Greve aus Koblenz bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seit dem gerichtlichen Beschluss nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Darüber hinaus wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.

Die SAFTIG Besitzgesellschaft mbH & Co. KG war als Besitzgesellschaft innerhalb der Unternehmensgruppe tätig. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehörten das Halten, Verwalten und Bereitstellen von Immobilienvermögen, insbesondere von betrieblich genutzten Grundstücken und Gebäuden. Hierzu zählten unter anderem die am Standort Saffig gelegenen Produktions- und Betriebsflächen, die von Unternehmen der Saftig-Gruppe genutzt wurden. Die Gesellschaft nahm damit eine zentrale Funktion innerhalb der Unternehmensstruktur ein, indem sie die immobilienwirtschaftliche Grundlage für die operativen Tätigkeiten der verbundenen Unternehmen bereitstellte.

Die Insolvenz der Besitzgesellschaft steht im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Problemen der traditionsreichen Saftig-Gruppe. Das Familienunternehmen war über Jahrzehnte insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau tätig und entwickelte Lösungen für die Metallverarbeitung, Antriebstechnik, Automatisierung sowie industrielle Fertigungsprozesse. Die Unternehmensgruppe beschäftigte zahlreiche Mitarbeiter an mehreren Standorten in Rheinland-Pfalz.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage der SAFTIG Besitzgesellschaft mbH & Co. KG bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens weiter verschlechtert. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird nun die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft analysieren und prüfen, ob die vorhandenen Vermögenswerte die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken können und welche Perspektiven für eine Fortführung oder geordnete Verwertung bestehen.

Für Gläubiger und Geschäftspartner ist insbesondere zu beachten, dass Leistungen an die Gesellschaft nur noch unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnungen erbracht werden dürfen.

Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Mayen unter dem Aktenzeichen 7 IN 71/26 ist ein weiteres Unternehmen der Saftig-Gruppe in ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingetreten. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob für die SAFTIG Besitzgesellschaft mbH & Co. KG eine Sanierungslösung gefunden werden kann oder die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens erfolgt.

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