Die Windpark Südgeorgsfehn II GmbH & Co. KG befindet sich offenbar weiterhin in einer frühen Projekt- bzw. Entwicklungsphase. Der Jahresabschluss 2024 zeigt eine Gesellschaft mit äußerst geringer Bilanzsumme, ohne nennenswertes operatives Geschäft und mit einer inzwischen eingetretenen bilanziellen Überschuldung. Für Anleger stellt sich die Situation deutlich risikoreicher dar als bei den operativen Windparkgesellschaften der Sögel-Reihe.
Kritisch: Bilanzielle Überschuldung eingetreten
Der auffälligste Punkt des Jahresabschlusses ist die vollständige Aufzehrung des Eigenkapitals.
Während Ende 2023 noch ein positives Eigenkapital von 3.847 Euro ausgewiesen wurde, weist die Gesellschaft zum Jahresende 2024 einen negativen Kapitalanteil der Kommanditisten von 687,82 Euro aus.
Die bilanzielle Überschuldung wird ausdrücklich im Anhang erwähnt.
Zwar betont die Geschäftsführung, dass es sich um Anlaufverluste handelt und die Unternehmensfortführung weiterhin angenommen wird. Dennoch ist die Entwicklung aus Anlegersicht zunächst negativ zu bewerten.
Positiv: Keine langfristigen Finanzschulden
Die Verbindlichkeiten belaufen sich lediglich auf 2.856 Euro und sind vollständig kurzfristig.
Langfristige Darlehen oder Bankfinanzierungen bestehen nicht.
Dadurch entsteht aktuell kein Finanzierungsdruck durch Kreditgeber.
Kritisch: Praktisch keine operative Geschäftstätigkeit erkennbar
Die Bilanzsumme beträgt lediglich 5.036 Euro.
Zum Vergleich:
- Windpark Sögel VI: 5,68 Mio. Euro
- Windpark Sögel VII: 1,65 Mio. Euro
- Windpark Südgeorgsfehn II: lediglich 5.036 Euro
Die Gesellschaft verfügt damit faktisch über keine wirtschaftlich relevante operative Aktivität.
Das Anlagevermögen besteht ausschließlich aus Sachanlagen in Höhe von 2.391 Euro.
Es finden sich keinerlei Hinweise auf:
- Windenergieanlagen,
- Stromerlöse,
- operative Erträge,
- laufenden Windparkbetrieb.
Kritisch: Liquidität nahezu aufgebraucht
Die Bankguthaben gingen deutlich zurück:
- 2023: 7.763 Euro
- 2024: 948 Euro
Damit verfügt die Gesellschaft nur noch über sehr geringe liquide Mittel.
Für ein Unternehmen mit Entwicklungscharakter ist dies ein Warnsignal, da weitere Verluste oder Projektkosten zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen erforderlich machen könnten.
Positiv: Rückgang der Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten reduzierten sich von 4.529 Euro auf 2.856 Euro.
Das zeigt zumindest, dass bestehende Verpflichtungen teilweise abgebaut wurden.
Allerdings reicht dieser Effekt nicht aus, um die Eigenkapitalentwicklung zu stabilisieren.
Kritisch: Verlustentwicklung setzt sich fort
Aus den Zahlen lässt sich ableiten, dass die Gesellschaft auch 2024 einen Verlust erwirtschaftet hat.
Da keine Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlicht wird, bleibt die genaue Höhe unbekannt.
Der Übergang von positivem Eigenkapital zu bilanzieller Überschuldung zeigt jedoch eindeutig, dass weitere Verluste angefallen sind.
Gesellschafterunterstützung gewinnt an Bedeutung
Bemerkenswert ist, dass erstmals Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 1.190 Euro ausgewiesen werden.
Dies könnte darauf hindeuten, dass die Gesellschafter die Gesellschaft finanziell unterstützen.
Für Anleger ist dies grundsätzlich positiv, weil dadurch die Fortführung des Unternehmens erleichtert wird.
Gleichzeitig zeigt es aber auch, dass die Gesellschaft offenbar nicht aus eigener Kraft ausreichend Mittel erwirtschaftet.
Unternehmensfortführung basiert auf Zukunftserwartungen
Im Anhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss trotz bilanzieller Überschuldung unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt wurde.
Die Begründung lautet:
Die aufgelaufenen Verluste seien Anlaufverluste.
Aus Anlegersicht bedeutet dies:
Die wirtschaftliche Zukunft der Gesellschaft hängt maßgeblich davon ab,
- ob Projekte erfolgreich entwickelt werden,
- ob künftig operative Erträge erzielt werden,
- ob weitere Finanzmittel bereitgestellt werden.
WPD als möglicher Stabilitätsfaktor
Positiv ist die Einbindung in das Umfeld der WPD-Gruppe.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die WPD Verwaltungs-GmbH aus Bremen.
Die WPD-Gruppe gehört zu den etablierten Entwicklern von Windenergieprojekten in Deutschland.
Dies erhöht grundsätzlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Gesellschaft bei wirtschaftlicher Sinnhaftigkeit weiterhin unterstützt wird.
Eine rechtliche Verpflichtung zur Verlustübernahme ergibt sich daraus allerdings nicht automatisch.
Sehr geringe Transparenz über den Projektstatus
Für Anleger problematisch ist, dass sich aus dem Jahresabschluss nicht erkennen lässt:
- in welcher Entwicklungsphase sich das Projekt befindet,
- ob Genehmigungen vorliegen,
- ob ein Windpark gebaut werden soll,
- ob bereits Investitionsentscheidungen getroffen wurden,
- wann mit Einnahmen gerechnet werden kann.
Damit bleibt die wirtschaftliche Perspektive schwer einschätzbar.
Fazit aus Anlegersicht
Die Windpark Südgeorgsfehn II GmbH & Co. KG befindet sich offensichtlich noch nicht in einer operativen Ertragsphase und weist derzeit eine sehr schwache Bilanzstruktur auf.
Positiv sind:
- geringe absolute Verschuldung,
- keine langfristigen Darlehen,
- mögliche Unterstützung durch das WPD-Umfeld,
- Fortführungsannahme der Geschäftsführung.
Kritisch sind:
- bilanzielle Überschuldung,
- vollständiger Eigenkapitalverlust,
- sehr geringe Liquidität,
- fehlende operative Erträge,
- anhaltende Verlustsituation,
- fehlende Transparenz über den Projektfortschritt.
Gesamturteil
Aus Anlegersicht stellt die Windpark Südgeorgsfehn II GmbH & Co. KG derzeit kein wirtschaftlich stabiles Windparkunternehmen dar, sondern eher eine kleine Projekt- oder Entwicklungsgesellschaft mit sehr begrenzter Vermögensbasis. Die Fortführung scheint derzeit wesentlich von den Erwartungen an zukünftige Projekte sowie der Unterstützung durch das Gesellschafterumfeld abhängig zu sein. Solange keine operative Ertragsbasis erkennbar wird, bleibt das Risiko für Anleger vergleichsweise hoch.