Für die GEFRA Grund und Wert GmbH mit Sitz in der Westfälischen Straße 41 in 57368 Lennestadt wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Amtsgericht Marburg erließ den entsprechenden Beschluss am 3. Juni 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 22 IN 58/26 (25).
Zur vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde Rechtsanwalt Dr. Andreas M. Kögel aus Wetter bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten. Die Maßnahmen dienen der Sicherung des Vermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Siegen unter der Handelsregisternummer HRB 8232 eingetragen. Als Geschäftsführerin fungiert Frauke Leisering.
Nach ihrer Firmierung und ihrem Unternehmensgegenstand war die GEFRA Grund und Wert GmbH im Immobiliensektor tätig. Solche Gesellschaften beschäftigen sich typischerweise mit dem Erwerb, der Entwicklung, der Verwaltung sowie der Verwertung von Grundstücken und Immobilien. Häufig gehören auch Projektentwicklungen, Bestandshaltung, Vermietung oder der Handel mit Wohn- und Gewerbeimmobilien zum Geschäftsfeld.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung erfolgt regelmäßig dann, wenn das Gericht prüfen muss, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft analysieren, Vermögenswerte sichern und die Aussichten einer möglichen Fortführung des Unternehmens bewerten.
Die Immobilienwirtschaft steht weiterhin unter erheblichem Druck. Steigende Finanzierungskosten, rückläufige Transaktionen sowie sinkende Immobilienbewertungen haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Projektentwickler, Bestandshalter und Immobiliengesellschaften in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Marburg beginnt nun die Prüfungsphase des Insolvenzeröffnungsverfahrens. Erst nach Abschluss der Untersuchungen wird entschieden, ob über das Vermögen der GEFRA Grund und Wert GmbH ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob alternative Lösungen möglich sind. Für Gläubiger und Geschäftspartner gelten bis dahin die vom Gericht angeordneten Einschränkungen und Sicherungsmaßnahmen.