Die Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor Angeboten des Anbieters „Nummixo“. Das Unternehmen tritt über die Website nummixo.com auf und gibt einen angeblichen Sitz in London an.
Keine Berechtigung für Wertpapierdienstleistungen
Nach Angaben der FMA verfügt Nummixo über keine Erlaubnis, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich anzubieten. Insbesondere darf der Anbieter keine Aufträge für Kunden im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften ausführen.
Die Warnung basiert auf § 92 Absatz 11 des Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018).
Auffällige Kontaktangaben
Im Zusammenhang mit dem Angebot nennt die FMA unter anderem folgende Kontaktadresse:
- support@nummixo-mail.com
Solche externen Support-Domains ohne klar erkennbare Unternehmensstruktur sind bei unseriösen Online-Finanzplattformen häufig anzutreffen.
Typische Risiken unregulierter Plattformen
Nicht zugelassene Anbieter bergen erhebliche Gefahren für Anlegerinnen und Anleger:
- fehlender Schutz der Kundengelder,
- keine Aufsicht über die Geschäftstätigkeit,
- mangelnde Transparenz über Betreiber und Verantwortliche,
- Probleme bei Auszahlungen oder Rückforderungen.
Gerade im Bereich Online-Trading und digitaler Finanzangebote arbeiten viele Plattformen grenzüberschreitend und nutzen internationale Standorte, um Seriosität vorzutäuschen.
Anleger sollten Zulassungen prüfen
Die FMA weist darauf hin, dass Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Österreich nur mit entsprechender Genehmigung erbracht werden dürfen. Vor einer Investition sollten Anleger daher stets kontrollieren, ob ein Anbieter tatsächlich in den offiziellen Registern der Aufsichtsbehörden geführt wird.
Fazit
Die Warnung vor Nummixo zeigt erneut die Risiken unregulierter Online-Finanzplattformen. Fehlende Zulassungen und unklare Unternehmensstrukturen sind deutliche Warnsignale, die Anleger ernst nehmen sollten.
Hier die FMA-Österreich-Meldung:
Die FMA warnt von Angeboten von Nummixo
- Warnung
Die FMA warnt von Angeboten von Nummixo
Web: https://nummixo.com
E-Mail: support@nummixo-mail.com
mit angeblichem Sitz in: London
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 nicht anbieten.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.
Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.