Amtsgericht Verden (Aller) – Aktenzeichen 11 IN 44/16
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESIG Dienstleistung GmbH mit Sitz in der Goebelstraße 50 in 28865 Lilienthal hat das Amtsgericht Verden (Aller) die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters für die Nachtragsverteilung festgesetzt. Der Beschluss wurde am 21. Mai 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 11 IN 44/16 veröffentlicht.
Die ESIG-Unternehmensgruppe war insbesondere im Bereich Solar- und Energietechnik tätig. Nach Unternehmensangaben beschäftigte sich die Gruppe mit Beteiligungen an Unternehmen aus den Bereichen Forschung und Entwicklung von Solar- und Satellitentechnik sowie der Herstellung und dem Vertrieb von Photovoltaikmodulen. Innerhalb der Gruppe übernahm die ESIG Dienstleistung GmbH operative und organisatorische Dienstleistungen.
Die Gesellschaft war beim Amtsgericht Walsrode registriert. Als Geschäftsführer wurde Rolf Gorke geführt. Die ESIG-Gruppe verfügte über Verbindungen zur Photovoltaikbranche und war auf technologische Entwicklungen im Bereich erneuerbarer Energien ausgerichtet.
Nach Angaben des Gerichts beantragte Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Bünning mit Schriftsatz vom 27. April 2026 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Nachtragsverteilung. Das Gericht bewertete die beantragte Vergütung als angemessen und setzte diese entsprechend der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung fest.
Die konkreten Beträge wurden gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht veröffentlicht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.