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Verbraucherzentrale geht gegen manipulative Trinkgeld-Abfragen vor

Westark (CC0), Pixabay

Immer mehr Cafés und Restaurants setzen bei Kartenzahlungen auf digitale Trinkgeld-Abfragen mit voreingestellten Beträgen. Teilweise werden dabei Trinkgelder von bis zu 30 Prozent vorgeschlagen.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg kritisiert diese Praxis und hat nun erfolgreich gegen den Betreiber zahlreicher Starbucks-Filialen vorgegangen.

Voreingestellte Trinkgeldbeträge unter Kritik

Beim Bezahlen mit Karte erscheinen auf vielen Kartenterminals inzwischen automatisch Trinkgeldvorschläge.

Üblich sind häufig:

  • 5 Prozent
  • 10 Prozent
  • 15 Prozent
  • teilweise sogar 30 Prozent

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale können solche Vorgaben Gäste gezielt zu höheren Zahlungen beeinflussen.

Besonders problematisch sei dabei, wenn:

  • die Ablehnung von Trinkgeld versteckt wird
  • individuelle Beträge schwer auswählbar sind
  • nur auffällige Standardoptionen angezeigt werden

Verbraucherzentrale spricht von „Dark Patterns“

Die Verbraucherschützer ordnen solche Gestaltungsmuster als sogenannte „Dark Patterns“ ein.

Dabei handelt es sich um digitale Designtricks, die Nutzer:innen unbewusst zu bestimmten Entscheidungen lenken sollen.

Im Fall der Trinkgeld-Abfragen bedeutet das:
Gäste sollen möglichst dazu bewegt werden, höhere Beträge auszuwählen.

Starbucks-Betreiber erfolgreich abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnte deshalb den Betreiber zahlreicher Starbucks-Filialen in Zentraleuropa ab.

Kritisiert wurde die Gestaltung der Kartenzahlgeräte:

  • eine direkte Möglichkeit, Trinkgeld abzulehnen, fehlte
  • stattdessen wurden nur voreingestellte Prozentwerte angezeigt
  • zusätzlich erschien eine unklare Zeichenfolge statt einer eindeutigen „Nein“-Option

Nach der Abmahnung verpflichtete sich das Unternehmen, die Darstellung künftig zu ändern.

Trinkgeld bleibt freiwillig

Die Verbraucherzentrale betont ausdrücklich:
Es gibt keine Pflicht, Trinkgeld zu zahlen.

Die Entscheidung liegt allein bei den Gästen.

In Deutschland gelten bei gutem Service traditionell etwa fünf bis zehn Prozent als üblich. Niemand müsse jedoch voreingestellte Empfehlungen übernehmen.

Wer kein digitales Trinkgeld geben möchte, kann:

  • den Betrag individuell anpassen
  • Trinkgeld ablehnen
  • alternativ bar zahlen

Verbraucherschützer fordern transparente Bezahlsysteme

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale muss bei digitalen Zahlungsvorgängen klar erkennbar sein:

  • wie Trinkgeld ausgewählt wird
  • wie sich andere Beträge eingeben lassen
  • wie man Trinkgeld vollständig ablehnen kann

Versteckte oder irreführende Gestaltungselemente seien problematisch und könnten Verbraucher:innen unter Druck setzen.

Trinkgeld soll kein Lohnausgleich sein

Die Verbraucherzentrale weist außerdem darauf hin, dass Trinkgeld keine notwendige Ergänzung zu niedrigen Löhnen sein dürfe.

Guter Service könne selbstverständlich honoriert werden. Die Verantwortung für faire Bezahlung liege jedoch bei den Unternehmen – nicht bei den Gästen.

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