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BaFin warnt vor SKF-Beratung: Verdacht auf Geldwäsche-Masche über Homeoffice-Jobs

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Angebliche Bürostellen könnten Verbraucher ungewollt zu Finanzagenten machen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor dubiosen Jobangeboten auf der Website „skf-beratung(.)com“. Angeboten wurden dort angebliche Homeoffice-Stellen als „Mitarbeiter in der Verwaltung“. Nach Einschätzung der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber unerlaubte Zahlungsdienste und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Besonders brisant: Laut BaFin handelt es sich offenbar um einen Fall von Identitätsmissbrauch. Entgegen der Angaben auf der Website und in den Arbeitsverträgen besteht keinerlei Verbindung zur Bini Rock IT GmbH. Das Unternehmen aus München ist weder Betreiber der Website noch Anbieter der ausgeschriebenen Stellen.

Nach Angaben der Behörde bestand die angebliche Tätigkeit darin, über das eigene Bankkonto Zahlungen Dritter entgegenzunehmen und anschließend weiterzuleiten oder in Kryptowährungen umzuwandeln. Genau vor solchen Modellen warnen Ermittlungsbehörden seit Jahren.

Denn häufig stammen die überwiesenen Gelder von Menschen, die selbst Opfer von Betrug geworden sind. Die angeworbenen „Mitarbeiter“ fungieren dann unwissentlich als sogenannte Finanzagenten oder Geldwäscher und machen sich unter Umständen strafbar.

Die Täter werben oft mit:

  • einfachen Homeoffice-Tätigkeiten,
  • schnellen Verdienstmöglichkeiten,
  • flexiblen Arbeitszeiten,
  • angeblich seriösen Verwaltungs- oder Treuhandaufgaben,
  • geringer Qualifikation.

In Wahrheit dienen die Konten der angeworbenen Personen häufig dazu, Geldströme zu verschleiern und illegale Transaktionen weiterzuleiten. Besonders problematisch: Viele Betroffene erkennen zunächst nicht, dass sie Teil eines möglichen Geldwäsche-Netzwerks geworden sind.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass Zahlungsdienste und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland erlaubnis- beziehungsweise zulassungspflichtig sind. Unternehmen, die solche Tätigkeiten anbieten, benötigen eine Genehmigung der Finanzaufsicht.

Verbraucher sollten deshalb äußerst vorsichtig sein, wenn sie:

  • ihr privates Bankkonto für fremde Geldtransfers nutzen sollen,
  • Kryptowährungen für Dritte kaufen oder weiterleiten sollen,
  • Arbeitsangebote ohne nachvollziehbares Unternehmen erhalten,
  • ungewöhnlich hohe Provisionen für einfache Tätigkeiten versprochen bekommen.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt sowie die Landeskriminalämter warnen seit Jahren vor solchen Betrugsmodellen. Gerade junge Menschen, Arbeitssuchende oder Personen auf der Suche nach Nebenjobs geraten immer wieder ins Visier solcher Netzwerke.

Der aktuelle Fall zeigt erneut, wie professionell Täter inzwischen auftreten. Mit gefälschten Firmenangaben, Arbeitsverträgen und scheinbar seriösen Homeoffice-Angeboten versuchen Kriminelle gezielt, ahnungslose Personen in illegale Finanztransaktionen einzubinden.

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