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BaFin warnt vor DEX Capital: Anleger offenbar mit falschen Rückhol-Angeboten getäuscht

Pacholek-cz (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website „dexcpt(.)com“. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet der Betreiber „DEX Capital“, angeblich mit Sitz in Hooglede, ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Besonders perfide: Nach Angaben der BaFin richtet sich das Angebot gezielt an Anleger, die bereits zuvor Opfer problematischer oder betrügerischer Online-Handelsplattformen geworden sein könnten. DEX Capital verspricht offenbar, ausgebliebene Auszahlungen von anderen Trading-Plattformen zurückzuholen.

Doch genau hier vermuten Ermittler eine bekannte Betrugsmasche – einen sogenannten „Recovery Scam“. Dabei geben sich Täter als angebliche Spezialisten für Rückholungen verlorener Gelder aus. Betroffene Anleger werden kontaktiert und mit der Aussicht auf Rückzahlungen gelockt. Voraussetzung sei jedoch zunächst die Zahlung einer Provision, Gebühr oder angeblicher Bearbeitungskosten.

Nach Erkenntnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kommt es jedoch selbst nach Zahlung dieser Gebühren nicht zu einer Auszahlung. Stattdessen verlieren Betroffene oftmals weiteres Geld.

Experten warnen seit Jahren vor solchen Rückhol-Betrugsmodellen. Besonders gefährdet sind Menschen, die bereits zuvor Geld bei dubiosen Handelsplattformen verloren haben. Kriminelle nutzen häufig genau diese Verzweiflung aus und präsentieren sich als angebliche Anwälte, Finanzexperten oder Spezialfirmen für Vermögensrückführungen.

Typische Warnzeichen solcher „Recovery Scams“ sind:

  • garantierte Rückholung verlorener Gelder,
  • Vorauszahlungen oder hohe Provisionen,
  • angeblicher Zeitdruck,
  • Kontaktaufnahme ohne vorherige Anfrage,
  • fehlende Zulassung oder unklare Unternehmensdaten,
  • Sitz im Ausland und schwer nachvollziehbare Ansprechpartner.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist darauf hin, dass Anbieter von Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis benötigen. Verbraucher sollten entsprechende Unternehmen daher sorgfältig prüfen.

Die Behörde empfiehlt Betroffenen:

  • keine weiteren Zahlungen an angebliche Rückholfirmen zu leisten,
  • Unternehmensdaten und Zulassungen zu überprüfen,
  • skeptisch bei unrealistischen Versprechen zu sein,
  • Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten,
  • sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen.

Der Fall DEX Capital zeigt erneut, wie professionell organisierte Betrugsnetzwerke inzwischen arbeiten. Opfer früherer Anlagebetrugsfälle geraten häufig ein zweites Mal ins Visier – diesmal durch angebliche Helfer, die tatsächlich erneut Geld abgreifen wollen.

Die Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

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