Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website miralim(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet der angebliche Betreiber Mirax LTD ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Anbieter wirbt mit angeblich internationalen Regulierungen
Besonders brisant: Die Betreiber behaupten laut BaFin wahrheitswidrig, in:
- Großbritannien,
- Australien
- und Zypern
reguliert zu sein. Nach Angaben der Aufsicht treffen diese Behauptungen jedoch nicht zu.
Solche falschen Hinweise auf internationale Regulierung sind ein typisches Mittel unseriöser Anbieter, um Vertrauen bei Anlegerinnen und Anlegern zu schaffen.
Keine Zulassung für Deutschland
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten will, benötigt dafür eine behördliche Zulassung beziehungsweise Erlaubnis.
Im Fall von Mirax LTD liegt eine solche Genehmigung nach Erkenntnissen der BaFin nicht vor. Die Warnung basiert auf:
- § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz,
- sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Typische Warnsignale im Online-Trading
Der Fall weist mehrere bekannte Merkmale auf, die häufig bei betrügerischen Plattformen auftreten:
- angeblicher Sitz in einem internationalen Finanzzentrum,
- Verweise auf angebliche Regulierungen im Ausland,
- professionell gestaltete Trading-Websites,
- fehlende überprüfbare Zulassungen,
- Angebote für Finanz- und Anlagegeschäfte über das Internet.
Gefahr für Anleger
Bei nicht regulierten Plattformen besteht ein hohes Risiko:
- fehlender Anlegerschutz,
- keine Aufsicht über Kundengelder,
- mögliche Verweigerung von Auszahlungen,
- und im schlimmsten Fall Totalverlust der Einlagen.
Gerade im Bereich Online-Trading und Kryptowährungen setzen Betrüger häufig auf professionelles Marketing und internationale Tarnstrukturen.
Fazit
Die Warnung vor miralim(.)com zeigt erneut, wie gezielt mit angeblichen Regulierungen und internationalen Standorten gearbeitet wird, um Seriosität vorzutäuschen. Anleger sollten regulatorische Angaben daher niemals ungeprüft übernehmen, sondern stets direkt bei den zuständigen Aufsichtsbehörden verifizieren.
Hier die BaFin-Meldung:
Mirax LTD: Bafin warnt vor Angeboten auf der Website miralim(.)com
Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten auf der Webseite miralim(.)com. Nach ihren Erkenntnissen bietet dort der Betreiber Mirax LTD, angeblich aus London, UK, ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Der Betreiber behauptet wahrheitswidrig, in Großbritannien, Australien und auf Zypern reguliert zu sein. Das trifft nicht zu.
22.05.2026
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- bzw. Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. die Zulassung der Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der Bafin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.