Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten auf der Website „goldridgepartners(.)com“. Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Besonders brisant: Laut BaFin handelt es sich offenbar um einen Fall von Identitätsmissbrauch. Die Betreiber der Website geben vor, mit der Golding Capital Partners GmbH verbunden zu sein. Tatsächlich stammen die dort angebotenen Dienstleistungen jedoch nicht von dem Münchner Unternehmen.
Die echte Golding Capital Partners GmbH steht nach Angaben der Finanzaufsicht in keinerlei Verbindung zu der Website oder den dort beworbenen Angeboten. Betrüger nutzen bei solchen Maschen häufig Namen seriöser und real existierender Finanzunternehmen, um Vertrauen bei potenziellen Anlegern aufzubauen.
Die Warnung reiht sich in eine Serie ähnlicher Fälle ein. Bereits in den vergangenen Monaten hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor den inzwischen inaktiven Websites „goldingdigital(.)com“, „goldingdigital(.)net“ und „goldingfx(.)com“ gewarnt. Auch dort bestand der Verdacht auf missbräuchliche Nutzung des Namens etablierter Finanzunternehmen.
Experten beobachten seit Jahren eine Zunahme solcher Identitätsmissbrauchsfälle im Online-Finanzbereich. Kriminelle erstellen professionell wirkende Webseiten, verwenden bekannte Firmennamen und locken Anleger mit vermeintlich sicheren oder besonders renditestarken Investitionen.
Besonders gefährlich wird es, wenn Verbraucher persönliche Daten oder Ausweisdokumente hochladen oder Geld auf unbekannte Konten überweisen. In vielen Fällen verschwinden die Betreiber anschließend oder verweigern Auszahlungen.
Die BaFin rät Anlegern daher dringend:
- die Zulassung eines Unternehmens in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin zu prüfen,
- Internetseiten und Domainnamen genau zu kontrollieren,
- bei ungewöhnlich hohen Renditeversprechen misstrauisch zu werden,
- keine vorschnellen Überweisungen vorzunehmen,
- persönliche Daten nicht leichtfertig preiszugeben.
Der Fall zeigt erneut, wie professionell Betrüger inzwischen vorgehen. Durch die Nutzung real existierender Unternehmensnamen und modern gestalteter Webseiten versuchen Täter gezielt, Seriosität vorzutäuschen und Anleger in die Falle zu locken.
Die Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.