Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten auf der Website „ecco-management(.)com“. Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Besonders brisant: Laut BaFin handelt es sich offenbar um einen Fall von Identitätsmissbrauch. Die Betreiber der Website erwecken den Eindruck, mit der echten ECCO Management GmbH verbunden zu sein. Tatsächlich besteht nach Angaben der Behörde jedoch keinerlei Zusammenhang zwischen der Münchner Gesellschaft und der Internetseite.
Die echte ECCO Management GmbH distanziert sich ausdrücklich von den dort angebotenen Dienstleistungen und Festgeldanlagen. Solche Fälle von Identitätsmissbrauch nehmen im Finanzbereich seit Jahren zu. Betrüger nutzen dabei häufig Namen real existierender Unternehmen, um Vertrauen bei Anlegern aufzubauen.
Gerade vermeintliche Festgeldangebote gelten derzeit als besonders anfällig für Betrugsmaschen. Hintergrund sind die wieder gestiegenen Zinsen und das verstärkte Interesse vieler Verbraucher an sicheren Anlageformen. Kriminelle locken Anleger häufig mit attraktiven Renditen, professionell gestalteten Webseiten und angeblich seriösen Unternehmensdaten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist darauf hin, dass Unternehmen in Deutschland grundsätzlich eine Erlaubnis benötigen, wenn sie Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten. Fehlt eine solche Zulassung, sollten Verbraucher besonders vorsichtig sein.
Experten raten Anlegern dringend:
- Festgeldangebote sorgfältig zu prüfen,
- Unternehmensdaten und Zulassungen zu kontrollieren,
- keine Gelder vorschnell auf ausländische Konten zu überweisen,
- bei ungewöhnlich hohen Zinsversprechen misstrauisch zu werden,
- die offiziellen Warnlisten der Finanzaufsicht zu beachten.
Der Fall zeigt erneut, wie professionell Identitätsmissbrauch im Internet inzwischen betrieben wird. Selbst reale Firmennamen und scheinbar glaubwürdige Adressen werden genutzt, um Anleger in die Irre zu führen.
Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.