Das Amtsgericht Potsdam hat den Insolvenzantrag der ProfileMarkt EXPRO GmbH mangels Masse abgewiesen. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Insolvenzgerichts vom 07.05.2026. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 650 IN 63/26 geführt.
Bei der betroffenen Gesellschaft handelt es sich um die ProfileMarkt EXPRO GmbH mit Sitz in Brandenburg an der Havel. Eingetragen ist das Unternehmen beim Amtsgericht Potsdam unter der Handelsregisternummer HRB 37871 P. Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellte die Gesellschaft selbst – also einen sogenannten Eigenantrag auf Insolvenz.
Das Insolvenzgericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Vermögensmasse nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen erfolgt eine „Abweisung mangels Masse“. Für Geschäftspartner, Lieferanten und mögliche Gläubiger ist dies häufig ein deutliches Warnsignal, da offene Forderungen oftmals kaum noch realisiert werden können.
Nach den veröffentlichten Angaben war die ProfileMarkt EXPRO GmbH im Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehörten unter anderem der Verkauf und die Vermietung von Maschinen, Werkzeugen und Zubehör – sowohl stationär als auch online. Darüber hinaus umfasste das Geschäftsfeld logistische Dienstleistungen im Bereich Baustoffhandel.
Die wirtschaftliche Lage in der Bau- und Baustoffbranche gilt seit geraumer Zeit als angespannt. Hohe Finanzierungskosten, rückläufige Bautätigkeit, steigende Materialpreise und eine schwache Nachfrage setzen viele Unternehmen unter Druck. Besonders kleinere Handelsunternehmen und spezialisierte Anbieter geraten zunehmend in Liquiditätsschwierigkeiten, wenn Umsätze einbrechen und gleichzeitig laufende Kosten hoch bleiben.
Die Entscheidung des Insolvenzgerichts bedeutet zunächst nicht automatisch das Ende der Gesellschaft. Allerdings kann eine Abweisung mangels Masse weitreichende Folgen haben. Neben möglichen Einträgen im Schuldnerverzeichnis könnte auch geprüft werden, ob insolvenzrechtliche Pflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Gegen den Beschluss kann binnen einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Potsdam eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzportal.
Der Fall der ProfileMarkt EXPRO GmbH zeigt erneut, wie stark die aktuelle Marktsituation Unternehmen im Baustoff- und Handelssektor belastet. Gerade Firmen mit hohem Kapitalbedarf, Lagerhaltung und logistischer Infrastruktur stehen bei sinkender Nachfrage schnell unter erheblichem wirtschaftlichem Druck.