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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Verein eineurohilft e.V. angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Düsseldorf. Über das Vermögen des Vereins eineurohilft e.V. ist die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 500 IN 1/26 geführt. Der Beschluss erging am 7. Mai 2026 um 10.29 Uhr.

Der Verein hat seinen Sitz in der Kiefernstraße 2 in 40233 Düsseldorf und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter VR 12321 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird der Verein durch die Vorstandsmitglieder Emilio Bentlage und Marcel Burian.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke aus Düsseldorf. Verfügungen des Vereins über Vermögensgegenstände sind seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Verein untersagt beziehungsweise bereits laufende Maßnahmen vorläufig eingestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde außerdem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Vereins einzuziehen. Schuldner des Vereins wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen zu leisten.

Bereits der Vereinsname deutet auf eine gemeinnützige oder soziale Ausrichtung hin. Öffentlich zugänglichen Informationen zufolge engagierte sich eineurohilft e.V. im sozialen beziehungsweise wohltätigen Bereich und sammelte Spenden oder Unterstützungsleistungen für soziale Projekte und Hilfsaktionen. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Tätigkeit des Vereins sind öffentlich nur eingeschränkt dokumentiert.

Mit den angeordneten Maßnahmen soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und wie die vorhandenen Vermögenswerte gesichert werden können.

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